AMS – Hilfe beim Staplerschein möglich

Staplerschein

 

AMS – Hilfe beim Staplerschein möglich

 

Der AMS (Arbeitsmarktservice) Österreich führt landesweit an verschiedenen Orten Kurse für Hubstaplerfahrer durch, bzw. beteiligt sich an den Ausbildungskosten bei Fremdkursen in Schulungszentren. Oberstes Ziel dabei ist es, bestehende Arbeitsverhältnisse durch den Erhalt des Staplerscheins zu festigen oder Arbeitnehmern die bisher erreichten Berufschancen zu erweitern.

Den Logistik-Unternehmen werden seitens der produzierenden Firmen ständig neue Aufgaben übertragen, die zum Teil exakt terminiert werden und hohe Anforderungen stellen. Das führt auch zu einer ständig steigende Nachfrage nach geschultem Personal mit einem Staplerschein. Jenem Schein mit den vielen Namensvariationen wie: FS Hub, Hubstaplerschein, Staplerfahren, Staplerführerausweis, Zertifikat StaplerfahrerIn, um nur einige zu nennen, denn die kursierende Namensliste ist noch viel länger, fast könnte man das Gefühl bekommen, dass zumindest jedes Bundesland so seine eigene Namensliste präsentiert.

 

Staplerfahrer transportieren und lagern

Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die dem Staplerfahrer mit dem Transport und der Lagerung von Waren und Halbfertigprodukten übertragen wird. Sein Wirkungsbereich in Speditionen, Logistikunternehmen und anderen Wirtschaftszweigen fordert hohe Präzision und umsichtiges Fahren zwischen den engen und hohen Regalreihen und sicheres Absetzen

auch in der Höhe.

 

Die AMS fordert und fördert

Zu Beginn des Jahres 2018 wurde das Förderbudget um 50 Mio. € aufgestockt und das trotz einer gewissen Ruhe am Arbeitsmarkt und dem Rückgang der Nachfragen auf Fördermittel. Also bestehen gute Chancen auf Hilfe seitens der AMS, wenn ein Arbeitnehmer sich von Berufswegen für einen Staplerfahrer-Ausbildungskurs entscheidet und bei der AMS um Beihilfe nachsucht.

 

Hierbei muss berücksichtigt werden, dass das Ansuchen rechtzeitig vor Kursbeginn gestellt wird und bei der AMS eintrifft. Eine Antragsstellung zu einem späteren Zeitpunkt hat der Gesetzgeber ohne Wenn und Aber ausgeschlossen. Ein zu spät gestellter Antrag bedeutet NULL Chance auf finanzielle Unterstützung durch die AMS.