Hubstapler

Darf ich den Stapler unter Alkoholeinfluss fahren?

Darf ich den Stapler unter Alkoholeinfluss fahren?

Nein, das Fahren eines Staplers unter Alkoholeinfluss oder der Einfluss anderer berauschender Mittel ist in Österreich strengstens verboten. Dieses Verbot dient der Sicherheit aller Beteiligten und ist gesetzlich klar geregelt.

Rechtsgrundlage und Pflichten

  1. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
    Gemäß § 14 ASchG sind Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies umfasst auch Maßnahmen, um den Betrieb von Maschinen unter Alkoholeinfluss zu verhindern.

    • Arbeitnehmer dürfen keine Arbeiten ausführen, bei denen sie oder andere Personen durch den Einfluss von Alkohol oder Drogen gefährdet werden könnten.
  2. Arbeitsrechtliche Konsequenzen
    Das Fahren eines Staplers unter Alkoholeinfluss kann erhebliche arbeitsrechtliche Folgen haben, darunter:

    • Abmahnung oder Kündigung: Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag bei einem Verstoß kündigen.
    • Ausschluss von Haftungsschutz: Bei Verstößen kann der Arbeitnehmer für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

Rechtliche und praktische Konsequenzen

  1. Strafrechtliche Konsequenzen
    Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss kann es zu strafrechtlichen Verfolgungen wegen Fahrlässigkeit oder Gefährdung kommen.
  2. Versicherungsschutz
    Alkoholbedingte Unfälle führen in der Regel zum Verlust des Versicherungsschutzes, da der Fahrer gegen gesetzliche Vorschriften gehandelt hat. Dies kann hohe Kosten für Schäden an Personen und Sachwerten nach sich ziehen.
  3. Gefährdung der Betriebssicherheit
    Unter Alkoholeinfluss sinken die Konzentration, das Reaktionsvermögen und die Koordinationsfähigkeit – Fähigkeiten, die für den sicheren Betrieb eines Staplers unverzichtbar sind. Die Gefahr von schweren Arbeitsunfällen steigt erheblich.

Fazit

Das Fahren eines Staplers unter Alkoholeinfluss ist strikt verboten und hat sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen gemeinsam die Verantwortung, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Ein klarer Verzicht auf Alkohol und andere berauschende Mittel während der Arbeit ist unerlässlich.

Relevante Rechtsgrundlagen

  1. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
    BGBl. Nr. 450/1994 idF BGBl. I Nr. 56/2024.