Einfache Sprache – Der Staplerschein in Österreich – Gesetze und Verordnungen

Einfache Sprache – Der Staplerschein in Österreich

Der Staplerschein ist in Österreich ein verpflichtender Nachweis für das Bedienen von Gabelstaplern. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die den Erwerb und die Nutzung regeln, und zeigt, warum der Staplerschein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer essenziell ist.

1. Warum variieren die Kosten für den Staplerschein?

Die Kosten für den Staplerschein hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Dauer des Kurses, der Anbieter und der Standort. Zusätzliche Leistungen wie Praxisstunden oder spezielle Schulungsmaterialien können den Preis ebenfalls beeinflussen. In Österreich liegen die durchschnittlichen Kosten bei rund 345 Euro (Stand 2024).

2. Gibt es Förderungen für den Staplerschein?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können finanzielle Unterstützungen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Arbeitgeber übernehmen ebenfalls häufig die Kosten, wenn der Staplerschein für die berufliche Tätigkeit notwendig ist.

3. Kann der Staplerschein direkt beim Arbeitgeber gemacht werden?

Einige Unternehmen bieten interne Schulungen an oder kooperieren mit zertifizierten Ausbildungsstätten. Entscheidend ist, dass diese Schulungen den gesetzlichen Anforderungen gemäß der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) entsprechen.

4. Rechtliche Anforderungen für den Staplerschein

Die gesetzlichen Grundlagen, die den Staplerschein regeln, sind in folgenden Verordnungen und Gesetzen verankert:

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (§§ 14, 32 ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 idF BGBl. I Nr. 56/2024).
  • Arbeitsmittelverordnung (AM-VO): Schutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (§§ 5, 7, BGBl. II Nr. 164/2000 idF BGBl. II Nr. 330/2024).
  • Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V): Nachweis der erforderlichen Kenntnisse (§ 3 FK-V, BGBl. II Nr. 13/2007 idF BGBl. II Nr. 226/2017).

5. Prüfung und innerbetriebliche Fahrbewilligung

Nach der Staplerschein-Schulung und bestandener Prüfung sind keine weiteren Prüfungen erforderlich. Der Arbeitgeber muss jedoch eine innerbetriebliche Fahrbewilligung ausstellen, die regelmäßig überprüft werden sollte. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5 der AM-VO.

6. Strafen bei Verstößen

Das Bedienen eines Staplers ohne gültigen Staplerschein kann arbeitsrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Bei Unfällen droht zusätzlich eine persönliche Haftung.

7. Dauer und Inhalte der Staplerschein-Ausbildung

Die Ausbildung dauert in der Regel 2 bis 3 Tage und umfasst mindestens 20,5 Unterrichtseinheiten (UE). Inhalte:

  • Theorie: Sicherheitsvorschriften, physikalische Grundlagen, Lastenverteilung, Verhalten in Gefahrensituationen.
  • Praxis: Fahrtraining, Lastenhandling.
  • Quelle: Schulungsdetails

8. Gesetzliche Vorgaben für den Betrieb von Gabelstaplern

Die gesetzlichen Grundlagen umfassen weiters:

  • Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967): Vorschriften für den Verkehr mit Staplern auf öffentlichen Straßen (§ 1 KFG, BGBl. Nr. 267/1967 idF BGBl. I Nr. 104/2023).
  • Arbeitsstättenverordnung (AStV): Anforderungen an Arbeitsplätze (§§ 2, 9 AStV, BGBl. II Nr. 368/1998 idF BGBl. II Nr. 309/2017).
  • Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (B-PSA-V): Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer (§§ 3, 5 B-PSA-V, BGBl. II Nr. 120/2017).
Staplerschein

Staplerschein

Quellenangabe:

  1. Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967): Bundesgesetz über den Kraftfahrverkehr, BGBl. Nr. 267/1967 idF BGBl. I Nr. 104/2023.
  2. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO): Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, BGBl. II Nr. 164/2000 idF BGBl. II Nr. 330/2024.
  3. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, BGBl. Nr. 450/1994 idF BGBl. I Nr. 56/2024.
  4. Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V): Nachweis der Fachkenntnisse, BGBl. II Nr. 13/2007 idF BGBl. II Nr. 226/2017.

Stand: 01.01.2025.

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