Einfache Sprache – Rechtliche Grundlage für den Staplerschein in Österreich
Der Erwerb eines Staplerscheins in Österreich ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Anforderungen sind detailliert in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) sowie im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt.
1. Verpflichtung zum Nachweis der Fachkenntnisse
Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FK-V dürfen Arbeitnehmer nur dann mit dem Führen von Hubstaplern beschäftigt werden, wenn sie ihre Fachkenntnisse durch ein entsprechendes Zeugnis nachgewiesen haben. Dieses Zeugnis wird nach einer Ausbildung und einer Prüfung ausgestellt, die die Anforderungen der FK-V erfüllt.
2. Umfang der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst mindestens 20,5 Unterrichtseinheiten und besteht aus theoretischen und praktischen Teilen (§ 6 Abs. 2 FK-V). Praktische Übungen sind verpflichtend und werden in einem vorgeschriebenen Umfang durchgeführt.
3. Einsatz gefährlicher Arbeitsmittel
Hubstapler gelten gemäß § 36 Abs. 1 AM-VO als gefährliche Arbeitsmittel, die nur von speziell unterwiesenen Personen benutzt werden dürfen. Die Verordnung verlangt regelmäßige Prüfungen dieser Arbeitsmittel, um Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten (§ 37 Abs. 1 AM-VO).
4. Gesundheitliche Anforderungen
Das § 6 Abs. 1 ASchG sieht vor, dass nur Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen, deren gesundheitliche Eignung für die jeweilige Tätigkeit festgestellt wurde. Dabei ist insbesondere auf Konstitution und Körperkräfte, Alter und Qualifikation Rücksicht zu nehmen.
5. Ausnahmen vom Nachweis
Es gibt Ausnahmen von der Nachweispflicht. Gemäß § 3 Abs. 1 lit. c FK-V ist ein Nachweis der Fachkenntnisse nicht erforderlich, wenn der Stapler die Last ausschließlich innerhalb der Radbasis aufnimmt oder mittels Deichsel geführt wird.
6. Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefahren im Betrieb gemäß § 4 ASchG zu ermitteln und die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Sie müssen sicherstellen, dass nur ausreichend unterwiesenes Personal mit Staplern arbeitet (§ 35 Abs. 1 AM-VO).
Fazit
Der Staplerschein ist ein rechtlich verbindlicher Nachweis in Österreich, der die sichere Bedienung von Hubstaplern gewährleistet. Die gesetzlichen Regelungen in der FK-V und AM-VO geben klare Vorgaben für die Ausbildung und die Bedingungen des Einsatzes vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen verpflichtet, die geltenden Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu minimieren.
Quellenangaben
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 21/2010, §§ 35, 36, 37.
- Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V), BGBl. II Nr. 13/2007, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 226/2017, §§ 2, 3, 6.
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2024, §§ 4, 6.
„Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche rechtliche Beratung dar.“