Hubstaplerunfälle – Arbeitsunfälle in Österreich Die Regresspflicht im österreichischen Sozialversicherungsrecht betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:innen. Dies gilt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wie im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Gesetzliche Grundlage des Regresses Gemäß § 334 ASVG kann die AUVA Regressforderungen stellen, wenn ein Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Während bei Arbeitgebern Weiterlesen