Pflichten eines Arbeitgeber im Bezug auf Hubstapler

Pflichten eines Arbeitgeber im Bezug auf Hubstapler

Stellt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter für den Betrieb des Gerätes ein, so muss er sicher sein können, dass der Mitarbeiter über die Kenntnisse der Steuerung verfügt. Diesen Beweis erhält er durch das positive Prüfungsergebnis und den Schein. Dann kann er die Fahrbewilligung an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ausstellen. Bei schweren Verstößen, die auf die Untauglichkeit des Fahrers hindeuten, muss der Arbeitgeber die Fahrbewilligung wieder entziehen.

Der Arbeitgeber muss eine Unterweisung am jeweiligen Arbeitsplatz durchführen. Betriebsspezifische Unfallgefahren und Maßnahmen müssen dem Mitarbeiter mitgeteilt werden. Diese hat der Mitarbeiter dann mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Dazu gehören auch arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen, die wesentliche Inhalte enthalten.
Wird das logistische System verändert, so muss eine neue Unterweisung erfolgen. Diese erstreckt sich über alle Mitarbeiter.  Wichtig ist auch, dass diese Unterweisung durch den Arbeitgeber einmal pro Jahr erneuert werden sollte. Bei Unfällen oder offensichtlichen Fehler ist diese unverzüglich nachzuholen. Die Anweisung erfolgt über den Vorgesetzten oder einen von ihm beauftragten Dritten.

Diese vom Arbeitgeber ausgewählten Personen müssen über die entsprechenden nachgewiesenen Ausbildungen verfügen. Die Fahrtüchtigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bilden eine wesentliche Grundlage.