Sicher Stapler fahren – Deutschland

Sicher Stapler fahren – Deutschland

Mythen und Irrtümer beim Gabelstaplerfahren

Vor Irrtümern ist niemand gefeit – selbst erfahrene Staplerfahrer nicht. Hier werden einige beschrieben, sie sind als Vorsicht und Umsicht gedacht und sollten verinnerlicht werden.

Einen Stapler bedienen kann auch jemand, der Auto fahren kann

Ganz besonders unter erfahrenen Autofahrern ist dieser Irrtum sehr weit verbreitet. Erfahrungen mit verschiedenen Kraftfahrzeugen zu haben, qualifiziert noch lange nicht einen Gabelstapler zu fahren und zu manövrieren. Richtig ist – ohne einen Staplerschein darf niemand einen Stapler fahren, auch nicht nur mal kurz. Für das Führen eines Staplers muss die Eignung und Befähigung durch einen erworbenen Staplerschein, in theoretischer und praktischer Ausbildung sowie durch eine betriebliche Unterweisung nachgewiesen werden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand, denn ein Stapler und ein Auto haben wesentliche Unterschiedsmerkmale. Die Lenkachse liegt z. B. bei einem Auto vorne, Stapler lenken dagegen meist mit der Hinterachse. Die Kurvenlage ist bei Staplern eine ganz andere, die sich durch aufgenommene Lasten zusätzlich verändert, bei Modellen mit drei Rädern ist dies besonders zu beachten, außerdem unterscheidet sich das Bedienkonzept eines Staplers meist stark von einem Auto.

 

Bei kurzen Fahrten muss das Fahrer-Rückhaltesystem nicht angelegt werden

Gurtpflicht gilt für Staplerfahrer seit vielen Jahren, alle Stapler müssen ab Werk mit einem zuverlässigen Fahrer-Rückhaltesystem ausgestattet sein. Selbst bei kurzen Fahrten ist es unverzichtbar Gurte anzulegen, denn es ist der Stapler selbst, der Gefährdung bietet und nicht die Länge der Fahrstrecke. Ein Stapler ist stärker kippgefährdet als andere Fahrzeuge, besonders bei engen Kurvenfahrten. Der Fahrer kann aus dem Sitz geschleudert werden, womöglich sogar vom Stapler erdrückt werden. Es gilt also sich immer erst angurten und dann den Stapler zu starten.

Den Staplerschein kann nur, wer volljährig ist, erwerben

In der verbindlichen Rechtsnorm für die Ausbildung von Staplerfahrern wird in der zugehörigen Durchführungsanweisung konkretisiert: dass das Steuern von FFZ durch Jugendliche zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken und unter Aufsicht nicht als selbständiges Steuern gilt.

Absolviert also ein 16-jähriger eine Ausbildung als Lagerist oder als Fachkraft für Lagerlogistik, kann er schon erste Erfahrungen mit dem Stapler sammeln und muss nicht bis zur Volljährigkeit warten. Pflicht ist, dass ein Ausbilder oder Vorgesetzter immer dabei ist und anleitet, wenn geübt wird. Erst wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist und die Prüfung des Staplerscheins abgeschlossen ist, darf der Unternehmer die Person mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen beauftragen.

In Lagerhallen dürfen Gabelstapler mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden

Stapler mit Verbrennungsmotoren emittieren Abgase und Feinstaub, die Atemluft, Warenbestände und Lagereinrichtungen belasten. Sie unterscheiden sich nur unwesentlich von modernen Pkw-Antrieben. Es gibt moderne Verbrennungsmotoren, die mit Abgasreinigungssystemen ausgestattet sind. Staplern mit diesen Motoren ist ein zeitweiser oder dauerhafter Einsatz in geschlossenen Räumen erlaubt – allerdings dürfen sie nur in dafür zugelassenen Räumen betrieben werden und auch dort nur – wenn zusätzliche technische Maßnahmen erfüllt sind, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Stapler mit Elektromotor geben keine gefährlichen Emissionen in die Umluft ab, dürfen deshalb in geschlossenen Räumen über längere Zeit ohne zusätzliche technische Einrichtungen eingesetzt werden, ebenso wie gasbetriebene Flurförderzeuge, da sie relativ wenig gefährliche Emissionen ausstoßen.

Personen dürfen auf dem Stapler generell nicht mitfahren

Stapler dürfen in aller Regel nur vom Fahrer benutzt werden, sie sind als Einmannfahrzeuge konzipiert. Es gibt Ausnahmemodelle, die haben einen zweiten Sitz neben dem Fahrer oder hinter dessen Rücken, der dann natürlich von einer zweiten Person benutzt werden darf. Eine Betriebsanweisung regelt diese Mitnahme der weiteren Person, für sie gelten die gleichen Sicherheitsregeln wie für den Fahrer: Pflicht ist sich anzuschnallen, Arme und Beine  im geschützten Bereich des Staplers zu halten und es darf nicht während der Fahrt zu- oder abgestiegen werden.

Es gibt keinen toten Winkel beim Gabelstapler

Das ist ein gefährlicher und falscher Irrtum. Der freie Sichtwinkel verengt sich nach vorne zunehmend schon allein durch den Hubmast und dann noch durch eventuelle zusätzliche Anbaugeräte. Schmale Hindernisse aber besonders Fußgänger, sind dadurch auch über längere Fahrdistanzen nicht zu erkennen. Einzig Frontkameras, die vor dem Hubgerüst montiert werden und ihr Bild auf einen Monitor im Fahrerhaus ausgeben, sorgen hier für wirkliche Sicherheit. Ist der Stapler nicht mit solch einer Kamera ausgestattet, muss der Fahrer besonders vorsichtig und vorausschauend fahren, er muss vor allem an Stellen aufpassen, an denen mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, etwa bei Durchgängen, Türen oder Treppen.

Nur bei Nutzung verschleißen Stapler

Ein Mythos der den Motorverschleiß fördert. In regelmäßigen Abständen, auch ohne Benutzung des Staplers, muss insbesondere das Öl erneuert werden. Es werden zwar heute moderne Hochleistungsöle mit zahlreichen Additiven eingesetzt, aber auch sie verzögern nur die Alterung des Öls, können sie aber nicht vollständig verhindern. Ein Stapler sollte möglichst bei jeder Benutzung so lange gefahren werden, bis er seine Betriebstemperatur erreicht, wenn nicht aber wenigstens bei jeder dritten Fahrt. Wenn das nicht möglich ist, muss das Öl trotzdem regelmäßig erneuert werden, nur so wird einem Motorverschleiß vorgebeugt. Durch Erhitzen oxidiert das Öl und verändert seine chemische Zusammensetzung und seine physikalischen Eigenschaften. Bei längerer Nichtbenutzung setzen sich Kondensate ab, die nur bei heißem Öl verdampfen und entweichen. Das Öl verschmutzt schneller, wird zäher und fügt mit der Zeit dem Getriebe und anderen Teilen eher Schaden zu, als sie davor zu bewahren.

Eine dicke Schicht Schmiermittel braucht das Hubgerüst

Das übermäßige Auftragen von Schmiermittel sollte vermieden werden. Die einzelnen Elemente des Hubmastes brauchen eine gewisse Schmierung damit sie möglichst glatt ineinandergleiten können, aber eine mehrere Millimeter dicke Schicht ist nicht erforderlich, um die Funktionsfähigkeit für lange Zeit zu gewährleisten. Staub und andere Feststoffe können sich darin ansammeln und zu einer Störung oder Fehlfunktion führen, besser ist eine dünne Schicht, die in regelmäßigen Zeitabständen erneuert wird.

Die Fahreignung für einen Stapler muss einmal im Jahr nachgewiesen werden

Wer einmal die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, den Staplerschein bekommen hat, behält diese Qualifikation lebenslang. Jeder Staplerfahrer muss allerdings einmal im Jahr in seinem Betrieb in Schulungen unterwiesen werden, die ihn in die Neuerungen und Besonderheiten im Unternehmen, in Bezug über die zu transportierenden Lasten oder das Gerät einweisen. Diese abgeschlossenen Unterweisungen werden auch in einem schriftlichen Dokument festgehalten und dem Staplerfahrer ausgehändigt.

Ein Stapler ist für stundenlangen Dauereinsatz geeignet

Die Schwachstelle beim Stapler ist die Bereifung – Motor, Mechanik und Hydraulik sind so gestaltet, dass sie auch für längere und intensive Beanspruchungen geeignet sind. Ob Kunststoff-, Luft- oder Superelastik- oder auch Bandagereifen aufgezogen sind, es wirken immer die gleichen physikalischen Kräfte und Gesetze auf die Bereifung. Der Reifen erwärmt sich während der Fahrt und kann bei längeren und weiteren Fahrten, die ohne Pause sind, überhitzen. Das Material wird durch die Wärme weich, der Grip des Reifens lässt dann nach, ebenso die Stabilität, dies insbesondere bei Kurvenfahrten. Daher gilt, dass nach zwei Kilometer Fahrstrecke am Stück die Reifen eine Pause von 15 Minuten brauchen, um wieder auf eine verträgliche Betriebstemperatur zu kommen und keinen Schaden nehmen oder anrichten.