Anmerkungen:
Bei einem absehbaren negativem Prüfungsergebnis obliegt es dem Ausbildungsleiter die Ausbildungszeit in angemessenem Ausmaß in Absprache mit dem Prüfungskandidaten zu verlängern. Dies kann auch im Rahmen von regulären zukünftigen Kursterminen erfolgen. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Die theoretische und praktische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann in einer vorhandenen Fremdsprache + Deutsch (zweisprachig)
(Rumänisch, Kroatisch, Slowenisch, Ukrainisch, Ungarisch, Türkisch, Arabisch, Persisch / Dari, Urdu, Hindi, Slowakisch oder Englisch) schriftlich gemacht werden.
Die praktische Prüfung und der UnterrichtSollte es bereits am Beginn des Kurses ersichtlich sein, dass die Deutschkenntnisse des Teilnehmers zu gering sind, um dem Unterricht zu folgen hat der Ausbildungsleiter das Recht, die Kursanmeldung des Teilnehmers per sofort aufzukündigen oder einen Übersetzer in Absprache mit dem Kandidaten zu beauftragen. Sollte zum Zeitpunkt der Aufkündigung die Kursgebühr bereits entrichtet worden sein, erhält der Teilnehmer diese binnen 7 Tagen retourniert oder es wird ein Ersatztermin vereinbart.
Bei der mündlichen Prüfung und in den Unterrichtseinheiten ist “einfaches” Deutsch die Sprache. Hier sind sämtliche Sprachen,ausgenommen Deutsch, unzulässig.