Ausbildung zum/r Hubstaplerfahrer/in gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung – FK-V, BGBL. II Nr. 13/2007 Gemäß der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) ist jeder, der einen Hubstapler bedienen möchte, verpflichtet, über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis, auch bekannt als Staplerführerausweis, zu verfügen. Diese Ausbildung vermittelt die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, um sicher mit Hubstaplern umzugehen. Inhalte der Ausbildung: Grundbegriffe der Mechanik Weiterlesen