Gerichtsentscheidungen Haftung Geschäftsinhaber Es gibt bezüglich der Haftung von Geschäftsinhabern bereits Urteile. Gabelstapler sind selbstfahrende Arbeitsgeräte. Damit wird die Gefährdungshaftung ausgeschlossen. Die Gefährdungshaftung gilt für die Tätigkeit des Gabelstaplerfahrers, die ein gewisses Gefährdungspotential enthält.Der Gabelstaplerfahrer muss dabei für seine Taten und sein Verhalten einstehen. Dieses Einstehen findet jedoch seine Grenzen in Gesetzen des Arbeitsrechts. Beim Weiterlesen