Nachweis der Fachkenntnisse

Nachweis der Fachkenntnisse 63. (1) Der Nachweis der Fachkenntnisse gemäß § 62 ist durch ein Zeugnis einer hierfür in Betracht kommenden Unterrichtsanstalt oder durch ein Zeugnis einer anderen Einrichtung zu erbringen, die hierzu vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ermächtigt wurde.   (2) Die Ermächtigung ist zu erteilen, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, dass Weiterlesen


Nachweis der Fachkenntnisse

Nachweis der Fachkenntnisse 63. (1) Der Nachweis der Fachkenntnisse gemäß § 62 ist durch ein Zeugnis einer hierfür in Betracht kommenden Unterrichtsanstalt oder durch ein Zeugnis einer anderen Einrichtung zu erbringen, die hierzu vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ermächtigt wurde. (2) Die Ermächtigung ist zu erteilen, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, dass die Weiterlesen