BETRIEBSANWEISUNG HUBSTAPLER (GABELSTAPLER) (Hilfe zur Erstellung einer Betriebsanweisung

Fahrbewilligung schriftlich oder mündlich (Hubstapler) ? Österreich

Tatsächlich können in Österreich laut des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) mündliche Anweisungen (Fahrbewilligung) oder Weisungen im Rahmen der Unterweisung und des Arbeitnehmerschutzes ausreichend sein, sofern dadurch die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend gewährleistet wird.
 
 
Allerdings muss in diesem Fall auch eine schriftliche Dokumentation der Unterweisung erfolgen, um nachweisen zu können, dass die Unterweisung erfolgt ist und welche Inhalte vermittelt wurden. Eine schriftliche Fahrbewilligung kann somit auch mündlich erteilt werden, jedoch muss diese schriftlich dokumentiert sein.
 
 
Es bleibt dennoch wichtig, dass Arbeitgeber sich an die geltenden Vorschriften und Richtlinien halten und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend eingewiesen und geschult sind, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Wenn Sie unsicher sind, ob die Vorschriften in Ihrem Betrieb eingehalten werden, können Sie sich an das zuständige Arbeitsinspektorat oder an die Arbeiterkammer wenden.
 
 
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.