Staplerschein

Haftung bei einem Arbeitsunfall mit Hubstaplern

Haftung bei einem Arbeitsunfall mit Hubstaplern

Der Fachverband der Versicherungsunternehmungen der OHG stellte laut Urteil vom WEKA (msc) | News | 26.04.2017 nach einem Arbeitsunfall mit einem Elektrohubstapler folgendes fest. Die Haftung der VOEG wurde nach folgendem Sachverhalt zunächst abgewiesen. Verletzt wurde durch eine umkippende Fertigteilwand ein Arbeitnehmer. Transportiert wurde diese von einem Stapler. An der Ablagefläche wurde sie abgestellt. Es bestand die Möglichkeit, dass sich beim Zurücksetzen des Hubstaplers ein Haken vom Hebearm zu zeitig gelöst hat.