Stapler-Anbaugeräte (4) Deutschland

Stapler-Anbaugeräte (4) Deutschland

 

Arbeitsbühnen – nach oben geht’s nimmer und doch…

 

Verboten und doch…

Es ist grundsätzlich verboten, mit einem Stapler Personen zu befördern oder anzuheben. Das Verbot hat seine guten und berechtigten Gründe. Viel zu groß sind die Unfallgefahren, wenn Personen auf den Gabelzinken oder einer Palette ungesichert in die Höhe balancieren. Vielleicht wäre das doch praktisch, um mal eben etwas eilig aus dem Regal zu nehmen oder einen kleinen Schaden in wenigen Metern Höhe zu reparieren.

 

…doch, mit einer Arbeitsbühne wird es möglich

Um einen Gabelstapler für solche Funktionen zu verwenden, sind Arbeitsbühnen vorgeschrieben. Diese werden auch als Personenkörbe oder Arbeitskörbe bezeichnet und gehören zu den Stapler-Anbaugeräten. Sie haben in aller Regel eine Tragkraft von etwa 300 kg, können zwei Personen, zusätzliches Werkzeug und angemessen Material aufnehmen. Damit sind sie gut geeignet für Montage- und Instandhaltungsarbeiten, wenn es sein muss, auch in größerer Höhe.

Versionen für eine Einzelperson sind ebenfalls erhältlich.  Die Arbeitsbühnen werden meist aus verzinktem oder pulverbeschichtetem Stahl gefertigt. Manche Modelle sind auch – vermutlich aus Gewichtsgründen – aus Aluminium hergestellt.

 

Die Ausstattung beherrscht der Faktor Sicherheit

Ein sicheres Geländer, ein hohes Schutzgitter hin zum Hubgerüst und eine Sicherheitstür mit automatischem Türschließer gehören zur unverzichtbaren Grundausstattung von Arbeitsbühnen.

Arbeitsbühnen werden mit den Gabelzinken des Staplers über die Einfahrtaschen aufgenommen und dann gegen Abrutschen gesichert. Ein Unterfahrschutz verhindert, dass beim Aufnehmen eine Bühne ungewollt unter den Einfahrtaschen aufgenommen werden kann.

Die Arbeitsbühnen-Anbaugeräte sind für die Montage an der Schmalseite oder an der Breitseite konzipiert, eine wechselseitige Montage ist nicht möglich. So wird fallweise sichergestellt, dass das Schutzgitter zum Hubgerüst hin ausgerichtet ist. Weitere Sicherheitsmerkmale können

  • eine Blitzleuchte
  • ein Zustimmungstaster gegen versehentliches Bewegen der Bühne oder auch
  • ein Schutzdach sein.

 

Praktische Details, die das Arbeiten erleichtern

Die Details können eine verzinkte Werkzeugablage und/oder eine integrierte Kabelrolle für Arbeiten mit elektrischem Werkzeug oder einer Arbeitsleuchte sein. Für den erleichterten Transport können Lenk- und Bockrollen in die Arbeitsbühnen integriert sein. Sicherheit steht bei Arbeitsbühnen an erster Stelle, es werden sehr hohe Anforderungen bezüglich der Sicherheit gestellt. Die Bühnen müssen fest umrissene Mindesteigenschaften aufweisen. Auch die Kombination aus Gabelstapler und Anbaugerät muss genaue Kriterien und Vorschriften erfüllen.

 

Arbeitsbühnen – Regelwerk und Vorschriften

Aufnehmen

Das Regelwerk schreibt bereits das Aufnehmen der Arbeitsbühne vor, dass sich ähnlich dem Aufnehmen einer Palette ist. Die Anbaugeräte müssen zur Aufnahme auf die Gabelzinken mit Gabelzinkentaschen ausgestattet sein, diese sollen möglichst weit auseinander liegen, nach unten und seitlich geschlossen ausgeführt sein. Als Sicherung gegen unbeabsichtigtes Abrutschen ist eine Befestigung des Arbeitskorbes hinter dem Gabelrücken oder den Gabelträgern vorgeschrieben. Als geeignet dafür gelten Bügel, Bolzen, Ketten, die ebenfalls gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein müssen.

 

Arbeitsbühne

Die Arbeitsbühne muss über

  • eine rutschsichere Standfläche verfügen,
  • mit einem Geländer umgeben sein, das mindestens 1 Meter hoch ist und
  • über eine Fußleiste von mindestens 15 cm und eine weitere Leiste in Kniehöhe ausgestattet sein.
  • Ein weiteres wichtiges Merkmal der Abschrankung ist eine sich ausschließlich nach innen öffnende Sicherheitstür.

 

Gefahrenquellen

Eine besondere Gefahrenquelle befindet sich an der Seite, die dem Hubmast zugewandt ist. Ein engmaschiges Drahtgitter von mindestens 1,80 m Höhe muss über die gesamte Breite der Arbeitsbühne gewährleisten, dass keine Berührung zu den Teilen am Hubgerüst möglich ist und die Bediener vor den Quetsch- und Scherstellen abgesichert sind.

Weitere Anforderungen liegen im Bereich der Standsicherheit der Kombination aus Stapler und Arbeitsbühne und in der Tragfähigkeit.

Für den Betrieb an Regalen oder in Schmalgängen werden erhöhte Anforderungen an Arbeitskörbe gestellt. Sie berücksichtigen u. a. die Quetschgefahr zwischen Regal und Arbeitskorb.

Sicherheit

Auch für die Arbeiten in der Arbeitsbühne selbst gibt es eine Reihe von Sicherheitsvorschriften. Zum Beispiel für:

  • die Verständigung zwischen Staplerfahrer und den Personen im Korb,
  • das Verfahren des Staplers während der Arbeiten und
  • das Verbot, den Standplatz auf der Arbeitsbühne durch Kisten oder Tritte zu erhöhen. Und schließlich muss auch
  • eine entsprechende Betriebsanweisung vorliegen.