Staplerschein Umschreiben in Österreich

In Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einem Gabelstapler arbeiten, einen gültigen Staplerschein besitzen müssen. Doch was passiert, wenn man einen ausländischen Staplerschein hat? Hier sind die wichtigsten Punkte im Ablauf:

  1. Vergleichbare inländische Ausbildungen

Falls man eine vergleichbare Ausbildung in Österreich absolviert hat, die aber nicht von einer ermächtigten Einrichtung durchgeführt wurde, kann man sich von einer ermächtigten Ausbildungseinrichtung ein Zeugnis ausstellen lassen. Dieses gilt dann als Nachweis der Fachkenntnisse und ermöglicht einem das Arbeiten mit einem Gabelstapler.

  1. Ausländische Ausbildungen und Zeugnisse

Wenn man einen ausländischen Staplerschein hat, der in Österreich anerkannt werden soll, muss man sich an eine ermächtigte Ausbildungseinrichtung wenden. In Österreich sind das die Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFIs) und die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese Einrichtungen können eine Anerkennung in Form eines Zeugnisses ausstellen.

  1. Einschlägige Berufspraxis im Ausland

Falls man keine Ausbildung, aber einschlägige Berufserfahrung im Ausland hat, kann man auch diese anerkennen lassen. Dafür ist ebenfalls eine Zeugnisausstellung durch eine ermächtigte Ausbildungseinrichtung erforderlich.

Wichtig: Ein ausländischer Staplerschein oder eine ausländische Berufserfahrung muss der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG entsprechen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass auch ausländische Staplerscheine in Österreich anerkannt werden können. Allerdings muss man sich hierbei an eine ermächtigte Ausbildungseinrichtung wenden und gegebenenfalls eine Zusatzprüfung ablegen, wenn die Ausbildungsinhalte nicht den österreichischen Standards entsprechen.

Staplerschein

www.staplerschein-oesterreich.at

Stand: 01.04.2023