Staplerschein
Staplerschein verloren – was tun?
Nach den geltenden Rechtsvorschriften ist niemand berechtigt, ohne den Staplerschein einen Hubstapler zu fahren – auch nicht auf einem privaten Grundstück. Ohne Staplerschein ist gleichbedeutend mit ‚ohne Versicherungsschutz’ und da weigert sich die gesetzliche Unfallversicherung im Schadensfall zu zahlen. Obendrein könnte die ungesetzliche Fahrt auch noch arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Probleme mit – Staplerschein verloren
Das Problem beginnt mit dem Fehlen eines zentralen Registers, in dem alle ausgestellten Staplerscheine erfasst sind – hier könnte via elektronischer Medien einfach eingesehen werden, ob die betroffene Person einen Staplerschein hat oder nicht. Das Register ist wünschenswert, gibt es aber noch nicht.
Weniger problematisch ist die Situation, wenn der Verlust des Scheins während der Arbeit in einem Betrieb bemerkt wird. In diesem Fall befindet sich meist eine Kopie des Scheins in der Personalakte und außerdem existiert ja auch noch der schriftliche Stapler-Fahr-Auftrag des Unternehmens (gesetzlich vorgeschrieben).
Den Staplerschein verloren greift in diesem Fall wenig, da es leicht nachvollziehbar ist, dass der betroffene Mitarbeiter (w/m) bei dem Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis im Besitz eines Staplerscheins war und über die geforderten Stapler-Kenntnisse verfügt. In aller Regel bleiben rechtliche Konsequenzen aus – unbefugtes Führen eines Hubstaplers liegt nicht vor.
Wird erst beim bevorstehenden Arbeitsplatzwechsel bemerkt, dass der Staplerschein verloren wurde, könnte es Probleme geben – die aber meist lösbar sind. Dabei bieten sich folgende Möglichkeiten an:
• es wurde vom Staplerschein gleich zu Beginn eine Kopie gezogen, die beglaubigt wurde und die sich in den eigenen abgelegten Papieren befindet – hier ein Notanker.
• der vorherige Unternehmer fertigt eine Kopie des Staplerscheins an.
• der Ausbildungsbetrieb stellt anhand seiner Ausbildungsunterlagen aus dem Archiv eine Kopie aus.
• die aufwendigste Möglichkeit, der Staplerschein wird neu gemacht, inklusive der anfallenden Kosten und des Zeitaufwands.
Besser ist es allerdings, den Schein mit den anderen Arbeitsunterlagen sicher zu verwahren und eventuell eine Kopie bei sich zu führen – das Original des Staplerscheins beweist, die geforderten Kenntnisse im Umgang mit dem Hubstapler sind vorhanden.