Fachkenntnisnachweiszeugnisse Zeugnisse gemäß § 11 FK-V sind als Lichtbildausweis auszustellen, für welche bestimmte Mindestinhalte erforderlich sind. Zeugnisse, welche einen Nachweis der Fachkenntnisse dokumentieren, dürfen gemäß § 63 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) i.V.m. § 11 Fachkenntnisnachweis-Verordnung, BGBl. II Nr. 13/2007, (FK-V) nur von hierzu durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ermächtigte Ausbildungseinrichtungen ausgestellt werden. Diese Zeugnisse Weiterlesen