Rechtliche Bestimmungen

Rechtliche Bestimmungen Rechtliche Regelungen zur Erfordernis von Fachkenntnissen, der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen und der Ermächtigung von Ausbildungseinrichtungen: Fachkenntnisse und besondere Aufsicht 62. (1) Zu Arbeiten, die mit einer besonderen Gefahr für die damit beschäftigten oder für andere Arbeitnehmer verbunden sind, dürfen nur Arbeitnehmer herangezogen werden, die 1. hier für geistig und körperlich geeignet sind, 2. Weiterlesen