Anerkennung ausländischer Zeugnisse bzw. vergleichbarer inländischer Ausbildungen Vergleichbare inländische Ausbildungen Ausbildungen, welche durch nicht ermächtigte inländische Einrichtungen durchführt wurden, können durch jede ermächtigte Ausbildungseinrichtung in Form einer Zeugnisausstellung als Fachkenntnisnachweis anerkannt werden, wenn gleichwertige Voraussetzungen gegeben sind. Für die Durchführung von Arbeiten, für welche die Verpflichtung eines Fachkenntnisnachweises besteht, dürfen nur ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, die Weiterlesen