Unfallfrei Hubstaplerfahren – Tipps –Tricks –Erfahrungen
Arbeiten nahe oder an elektrischen Leitungen und Anlagen
Fünf goldenen Regeln zum Schutz vor Stromschlägen – Staplerfahrer sollten sie kennen und beachten:
- Elektrische Anlagen spannungsfrei schalten und sichern gegen wiedereinschalten,
- Spannungsfreiheit bestätigen lassen,
- erden und kurzschließen sowie
- benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
- Halten Sie vorgegebene Sicherheitsabstände ein, auch mit angehobener Gabel.
Unmittelbare Gefahrenmomente für Dritte
Der Umgang mit Gabelstaplern birgt erhebliche Gefahren, für den Fahrer selbst, vor allem aber auch für die Umgebung. In 44 Prozent der Fälle fährt der Stapler eine zweite Person an, quetscht sie ein oder überfährt sie sogar. Der Grund: Staplerfahrer haben ein eingeschränktes Sichtfeld, oft arbeiten sie unter Zeitdruck und die Umgebung geht davon aus, dass der Fahrer sie ebenso gut sehen kann, wie sie ihn.
Wo die Ursachen für Unfälle mit Gabelstaplern liegen, zeigt eine Analyse der erfassten Unfälle. Beschäftigte werden vom
- rückwärtsfahrenden Gabelstapler angefahren oder überrollt,
- von kippender oder rollender Last getroffen,
- stürzen während der Verladung von der Ladefläche oder
- stürzen von einer ungeeigneten Arbeitsbühne ab.
- Fahrer werden vom seitlich kippenden Gabelstapler erfasst und gequetscht.
- Beschäftigte werden vom Gabelstapler während der Vorwärtsfahrt erfasst und überrollt
Unter der angehobenen Last ist kein Platz
Angehobene Lasten bergen stets ein großes Gefährdungspotential, daher ist jeder Aufenthalt darunter grundsätzlich verboten. Das gilt auch bei vermeintlich leichten Lasten. Unter einer angehobenen Last ist absolutes Sperrgebiet – für den Staplerfahrer ebenso wie für andere Mitarbeiter.
Ein Stapler darf nicht der Personenbeförderung dienen
Nur auf einem Gabelstapler mit Beifahrersitz und Festhaltemöglichkeiten darf eine zweite Person Platz nehmen. Andere Möglichkeiten der Personenbeförderung sind bei Staplern verboten, weil sehr gefährlich.
Arbeitsbühnen erfordern besondere Aufmerksamkeit
Die erlaubte Kombination von Stapler und Arbeitsbühne wird häufig genutzt, um an nur schwer zugänglichen Stellen Arbeiten auszuführen. Damit dabei keine Unfälle passieren können, muss die Arbeitsbühne für den Staplertransport zugelassen und ausreichend gesichert sein. Während die Arbeitsbühne hochgefahren ist, muss der Stapler mit der Feststellbremse gesichert und beaufsichtigt werden.
Bei Zwillingsarbeiten sind besondere Sicherheitsregeln erforderlich
Lade- oder Transportarbeiten mit zwei Staplern sind bei Langgütern fast nicht zu vermeiden. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Transportgut sich nicht durchbiegen oder abrutschen kann. Nötigenfalls müssen Hilfsmittel – wie Paletten – eingesetzt werden, um die Last sicher transportieren zu können. Nach bestehenden Vorschriften sollte jeder Hubstapler eine Tragfähigkeit von mindestens 2/3 des gesamten Lastgewichtes besitzen.
Von Lasten und Lagern
Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen ergeben besonders für den Transport, aber auch für die Lagerung, eine Vielzahl von Gefährdungen. Nachstehend nur ein paar wenige Stichworte aus den Unfallberichten: Anstoßen – Umstoßen – Gestoßen werden – Hindernisse auf dem Boden – Herabfallen ungesicherter Lasten – zu hohe Geschwindigkeit, z. B. in Kurven – Herabfallen von Lagergut – Wegrollen von Lagergut.
Ein- und Auslagerungen am Regal sind besonders gefährlich
Höchste Konzentration ist bei Arbeiten an Regalen erforderlich. Beim Ein- und Auslagern besteht immer die Gefahr, dass die Gabeln oder die Lasten an die Traversen anstoßen oder gar hängenbleiben. Dabei kann sich der Lastschwerpunkt gefährlich verschieben, die Last kann abstürzen oder das Regal kann beschädigt werden. Im schlimmsten Fall kann dies zu erheblichem Sach- und/oder Personenschaden führen.