Wer darf Mitgänger-Flurförderzeuge bedienen?

Allgemein kann man die Frage so beantworten: Für das Bedienen einiger Flurförderzeuge (Hubstapler) ist eine spezielle Schulung inklusive Prüfung notwendig. Bei Mitgeh-Flurförderzeuge genügt dagegen eine Unterweisung und die Beachtung nachstehender Ausführungen.

 

Was sind deichselgeführte Stapler

Deichselgeführte Stapler sind Mitgeh-Flurförderzeuge, die von Mitgängern über eine Deichsel gesteuert und bedient werden.

Mit einer Gabel, einer Plattform oder einem anderen Lastträger werden Lasten angehoben, um sie zu stapeln oder in Regale einzubringen.

Unterweisung

Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt werden. Wichtige Punkte zur Unterweisung finden Sie u.a. in

  • den Evaluierungsunterlagen
  • der Betriebsanleitung des Herstellers,
  • den Betriebsanweisungen der Firma.

Die Bedienungsperson muss in die Funktionsweise und Handhabung des Staplers sowie in die sichere Arbeitsweise eingeschult werden. Diese Schulung kann durch geeignete fachkundige Personen des eigenen Betriebes oder durch den Hersteller erfolgen.

Aufschriften (Schilder)

Für den deichselgeführten Staplerführer Informationen auf einen Blick.

Herstellerschild

An jedem Mitgeh-Flurförderzeuge muss ein Herstellerschild mit folgenden Angaben angebracht sein:

  • CE-Kennzeichnung
  • Hersteller
  • Type des Staplers
  • Baujahr
  • Hersteller- oder Seriennummer
  • Eigengewicht des Staplers
  • zulässiges Mindest- und Höchstgewicht der Antriebsbatterie bei Elektrostaplern

Tragfähigkeitsschild

Am Stapler muss ein Tragfähigkeitsschild dauerhaft und gut lesbar angebracht sein. Auf diesem Schild muss die Tragfähigkeit für mehrere Lastschwerpunktabstände angegeben sein. Tragfähigkeitsschild und Herstellerschild dürfen kombiniert sein.

 

Gefahrenschild

Am Stapler ist deutlich sichtbar darauf hinzuweisen, dass das Mitfahren auf der Hubvorrichtung, der Aufenthalt darunter und das Betreten der Hubvorrichtung in angehobenem Zustand verboten ist.

Sicherheitstechnische Gestaltung (von Mitgeh-Flurförderzeuge, deichselgeführte Stapler)

Bremsen

Deichselgeführte Stapler mit motorischem Fahrantrieb müssen beim Loslassen der Deichsel selbsttätig bremsen.

Elektromotorischer Antrieb

Die Deichsel muss in einer vertikalen Ebene beweglich sein. Wenn die Bremse mechanisch betätigt wird und die Deichsel in der vertikalen oder horizontalen Stellung ist, müssen die Bremsen angelegt und der Strom ausgeschaltet sein, sofern er nicht bereits vom Fahrer mit dem Fahrschalter abgeschaltet wurde.

Stellung der Deichsel bei gelöster und angelegter Bremse

  • Bremse angelegt, Antrieb abgeschaltet (oben)
  • Bremse gelöst, Antrieb möglich (mittig)
  • Bremse angelegt, Antrieb abgeschaltet (unten)

Wenn die Bremse elektrisch betätigt wird, muss beim Loslassen der Deichsel oder des Fahrschalters der Strom selbsttätig abgeschaltet und die Bremse angelegt werden („Totmannschaltung“), unabhängig von der Stellung des Handgriffes.

Stellteile

Fahrtrichtungen werden mit leicht erreichbaren und deutlich gekennzeichneten Stellteilen gesteuert. Ihre Lagen oder Bewegungsrichtungen müssen den jeweiligen Fahrtrichtungen entsprechen.

Deichsel

Die Deichsel des Staplers muss eine Einrichtung besitzen, mit der die Fahrtrichtung umgekehrt (Sicherheitsumschalter) oder der Stapler angehalten wird, wenn der Deichselkopf in der Betriebsstellung mit einem Hindernis (z. B. mit dem Körper des Fahrers) in Berührung kommt.

Radabdeckung

Antriebsräder und Schwenkrollen müssen so im Fahrzeugrahmen angeordnet oder gesichert sein, dass Fußverletzungen vermieden werden.

Quetsch- und Scherstellen

Kommt es durch bewegte Teile im Bereich des Hubgerüstes zu Quetsch- oder Scherstellen, sind diese wirksam zu sichern. Das Gleiche gilt für die Rollenauflaufstellen der Hubketten. Durchsichtige Verdeckung der Gefahrenstellen

Akustische Warnvorrichtung

Stapler müssen eine akustische Warnvorrichtung besitzen, die sich in Lautstärke und Tonlage deutlich vom Betriebslärm abhebt.

Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme

Die Bedienungsperson ist dafür verantwortlich, dass der Stapler nicht von unbefugten Personen in Betrieb genommen wird (Schlüssel abziehen).