Die Fahrbewilligung
Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den staatlich geforderten Nachweis zum Fahren des Gerätes erbracht, kann der Arbeitgeber die Fahrbewilligung erteilen. Der Mitarbeiter ist somit ein Staplerschein Profi.
Grundlage für die Ausstellung der Fahrbewilligung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber ist das Dokument, der Schein. Dieses Dokument beweisst dem Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer das Gerät bedienen kann. Es wird nach der bestandenen Staplerprüfung an ihn ausgehändigt.
Die Fahrbewilligung enthält den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum sowie das Lichtbild des Inhabers der Fahrbewilligung. Ferner sind der Name der ausstellenden Firma sowie Ort und Datum anzugeben.
Die Fahrbewilligung muss der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber wieder entzogen werden, wenn ernste Zweifel an der Befähigung des Fahrers bestehen.
Gründe für den Entzug dieser Fahrbewilligung liegen dann vor, wenn der Inhaber der Fahrbewilligung für diese Tätigkeit nicht geeignet ist.
Dabei kann es sich speziell um die folgenden Verstöße handeln. Der Inhaber der Fahrbewilligung fährt unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die seine Fahrtauglichkeit einschränken.
Der Inhaber der Fahrerlaubnis nutzt das Gerät unerlaubterweise und gegen die unfallrechtlichen Vorschriften zur Personenbeförderung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, um sie innerhalb des Firmengeländes zu befördern.
Fährt der Inhaber der Fahrbewilligung beispielweise Rennen oder zeigt sich als stark unkonzentriert beim Rangieren, dann muss der Arbeitgeber diese Erlaubnis ebenfalls entziehen.
Aber auch die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Arbeitsmittels löst den Entzug der Fahrbewilligung aus.