Unfälle mit Gabelstapler ohne Berechtigung
Bei Unfällen mit Gabelstaplern, für die keine Berechtigung durch den Fahrer vorliegt, zahlt die Berufsgenossenschaft nicht. Hat der Fahrer das 18 Lebensjahr noch nicht erreicht, so haften auch die Eltern.
Da die Manöver zwischen den Hochregalen und über die Lagerrampen sehr große Erfahrungen und Kenntnisse der Gegebenheiten voraussetzen, ist eine spezielle Fahrerlaubnis erforderlich.
Sechzig Prozent der Unfälle im Arbeitsbereich werden durch unerfahrene und ungeschulte Staplerfahrer verursacht. Auf diese Weise werden schwerste Verletzungen verursacht. Auch die Haftpflichtversicherung kommt nicht für die Unfallschäden auf, die durch Gabelstaplerfahrten ohne Berechtigung verursacht werden. Dabei kann es für den
Gabelstaplerfahrer ohne Fahrerlaubnis zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken kommen, die sein meist geringer Lohn nicht auffangen kann. Sachschäden sind in solchen Fällen nur das kleine Problem, wenn beispielweise Güter beschädigt werden. Kommt es zu Personenschäden, so kann es neben Invalidität auch zur vollständigen Berufsunfähigkeit
des Geschädigten kommen. Dieser ist dann noch einige Jahrzehnte im berufsfähigen Alter und muss seine Familie versorgen.
Im Todesfall des Geschädigten kommen hohe Regressforderungen auf den Gabelstaplerfahrer oder dessen Vorgesetzten zu, sofern dieser vom Fahren ohne Schein wusste. Alternativ kann der Vorgesetzte auch einen Bevollmächtigten ernennen, der die Aufsicht über das Fahren mit oder ohne Schein ausübt. Für diese Fälle haftet auch der Bevollmächtigte
als Ersatz für den Vorgesetzten.