Unfälle mit Gabelstapler ohne Berechtigung Bei Unfällen mit Gabelstaplern, für die keine Berechtigung durch den Fahrer vorliegt, zahlt die Berufsgenossenschaft nicht. Hat der Fahrer das 18 Lebensjahr noch nicht erreicht, so haften auch die Eltern. Da die Manöver zwischen den Hochregalen und über die Lagerrampen sehr große Erfahrungen und Kenntnisse der Gegebenheiten voraussetzen, ist eine Weiterlesen
