Staplerschein

Unfälle mit Gabelstapler ohne Berechtigung

Unfälle mit Gabelstapler ohne Berechtigung

Leider häufen sich die Unfälle mit dem Stapler ohne eine gültige Berechtigung dafür. Leider wird dieses klein wirkende Arbeitsmittel mit seinen möglichen fatalen Folgen oft unterschätzt. Vor Gericht müssen sich in der Regel sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer verantworten. Schließlich sind die Schadensersatzforderungen in ihrer Höhe oftmals immens hoch.

Staplerschein

So hat zunächst der Arbeitgeber die Pflicht sich den Nachweis über die Berechtigung zum Führen eines Gabelstaplers vorlegen zu lassen. In der Regel wird dieser bereits den Bewerbungsunterlagen in Kopie beigefügt.

Der Arbeitnehmer, so ein relativ neues Urteil, hatte sich auf die mündliche Zusage des Arbeitgebers verlassen, dass er den Stapler bedienen darf, da er in dem Betrieb den Gablerschein ablegen wird. Genaueres, da es der Arbeitgeber bestritt, konnte nicht herausgefunden werden. So wurden der Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber verurteilt.