Staplerschein

Hubstaplerschein

Hubstaplerschein

Zum Erwerb muss der Fahrschüler mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss die körperliche und geistige Eignung für das Führen eines Hubstaplers haben. Gegebenenfalls ist dies durch entsprechende Untersuchungen (G25 + G41) nachzuweisen.

Wurde der Hubstaplerschein erworben, berechtigt der den Inhaber des Fahrausweises zur Bedienung von Flurförderzeugen. Rechtlich abgesichert sind sie, da Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 und der Grundsatz 308-001 DGUV erfüllt werden.

In der Regel dürfen die folgenden Flurförderzeuge bedient werden.

Gabelstapler
Transportstapler
Schubmaststapler
Teleskopstapler
Seitenstapler
Regalstapler
Hochregalstapler
Containerstapler
Kommissionierstapler
Querstapler