Ein Plus an Sicherheit beim Be- und Entladen mit Hubstaplern

Ein Plus an Sicherheit beim Be- und Entladen mit Hubstaplern

Staplerfahrer müssen neben dem Transport von Gütern von A nach B häufiger auch Fahrzeuge be- und entladen. Bei diesem Einsatz besteht naturgemäß ein erhöhtes Unfallrisiko. Der Stapler muss über eine Ladebrücke auf den LKW fahren und dort Paletten aufnehmen oder absetzen muss.  Unter den Fahrzeugen sind immer häufiger auch Sattelzüge oder auch nur der Sattelauflieger, der durch seinen eigenen Stützen in der Höhe gehalten wird. In aller Regel halten die Stützen, wenn der Stapler den Aufleger befährt, trotzdem ist es vorgekommen, dass die Stützen nachgegeben und eingeknickt sind. Die Folge waren meist schwere Unfälle.

 

Sattelauflieger

Sattelauflieger (Auflieger) sind Anhänger, die einen Teil ihres Gewichtes auf die Achsen einer Sattelzugmaschine verlagern, mit der sie über eine Sattelplatte samt Königszapfen verbunden werden. Sattelauflieger sind meistens mehrachsig (zwei oder auch dreiachsig). Ihr bevorzugtes Einsatzgebiet ist der Güterkraftverkehr. Sattelauflieger gelten als unmotorisierte Nutzfahrzeuge und müssen im Straßenverkehr mit eigenem Kennzeichen geführt werden.

 

Sicherheitsstützen und Sicherheitsbock

Sicherheitsstützen dienen zum Abstützen von Aufliegern, wenn diese von der Zugmaschine abgekoppelt sind. Diese sind es, die im Fall des Einknickens die schwere Last aufnehmen und halten.

 

Standardausführung

Dieses Modell ist speziell für das Abstützen des hinteren Bereiches des Aufliegers mit Luftfedern bestimmt. Die Stützen sollten stets paarweise verwendet werden. Die Stützen verfügen über Auflageplatten bzw. -hauben mit Gelenk zum Ausgleich von Unebenheiten des Untergrundes.

Für eine leichteres Handling wird die Stütze mit 200 mm Rollen und abnehmbarer Verfahrstange geliefert.

 

V-förmige Sicherheitsstütze

Auch hier gilt die Absicherung des hinteren Auflieger Bereiches, wenn die Zugmaschine abgekoppelt ist.

Durch die große Auflagefläche (600 mm) ist hier eine Stütze ausreichend. Für den Einsatz ist die Stütze ausgerüstet mit 2 Gummirädern (200 mm) und einer Stahlrolle vorne (100 mm).

 

Mobiler Sicherheitsbock

Bei diesem Sicherheitsbock kann man die Höhe manuell einstellen, in einem Abstand von jeweils 5 cm (über Fixierstifte blockierbar). Die Auflagefläche besteht aus behandeltem Hartholz. Zum Verfahren dient eine Verfahrstange mit Gummirädern.

Verstärkte mobiler Sicherheitsbock

Bei diesem verstärkten Sicherheitsbock ist eine stufenlose Höhenverstellung durch kurbelbetriebene Teleskopstützen möglich. Dieser Bock eignet sich besonders für sehr schwere Auflieger, da er für 25 t Nutzlast ausgelegt ist. Auch hier besteht die Auflagefläche aus behandeltem Hartholz. Vier Polyamid-Rollen ermöglichen ein leichtes Verfahren.

Ladebrücken

Die Verantwortung dafür, dass Lade Brücken in einem betriebssicheren Zustand sind obliegt dem Unternehmer. Dennoch sollte jeder Staplerfahrer wissen, worauf beim Umgang mit diesen Betriebsmitteln zu achten ist.

Ladebrücken sind meist fest installierte technische Einrichtungen an Laderampen, mit denen der Abstand zwischen Fahrzeug und Ladezone überbrückt werden kann. Sie müssen eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen, ausreichend ausgeleuchtet und sicher zu befahren sein.

Die Sicherung muss dabei sowohl in Laderichtung (von der Rampe in den LKW) als auch in Entladerichtung (vom LKW auf die Rampe) wirken. Sicherheitseinrichtungen sind vor jedem Befahren oder Begehen der Ladebrücke in Funktionsstellung zu bringen und gegen das unabsichtliche Lösen zu sichern. Selbsttätig sichernde Ladebrücken sind zu bevorzugen. Manuell anzulegende Ladebrücken bergen hingegen immer die Gefahr, dass die Sicherung nicht ordnungsgemäß eingestellt wird und der Stapler auf der Ladebrücke abrutschen kann.

Ladebrücken sollten keine Steigung aufweisen, möglichst waagerecht an die Fahrzeugbodenkante anschließen. Hierdurch wird die Benutzung mit Hubstaplern einfacher und sicherer. Damit eine Ladebrücke mit Staplern sicher befahren werden kann, gelten folgende notwendige Breiten: kraftbewegte Geräte mit einer Spurweite von mehr als 0,55 m, Spurweite des Fahrzeugs plus min. 0,70 m

 

Quelle: Expresso Verladetechnik

Bilder zur Verfügung gestellt von EXPRESSO Transportgeräte GesmbH