Hubstapler – Staplerfahrer – Unfälle = Gefahrenmomente
Hubstapler sind starke, unentbehrliche Helfer in Lagerbereichen und beim Be- und Entladen von Fahrzeugen. Hubstapler sind willige Helfer – aber auch mit hohem Gefährdungspotenzial. Jährlich ereignen sich viele Staplerunfälle und die Opfer sind meist angefahrene Fußgänger – häufiger auch mit dramatischen Folgen sind. Die Unfallursachen sind vielfältig, bei den meisten Unfällen ist nicht der Stapler die Schwachstelle, die Unfallursache ist. Immer häufiger ist es der Staplerfahrer, der den Unfall auslöst.
Die meisten Staplerunfälle mit Fußgängern verlaufen nach gleichem Schema: angefahren, überfahren und/oder eingequetscht. Unfalldokumente belegen harte Tatsachen und verdeutlichen das ernst zu nehmende Thema: Prävention von Hubstaplerunfällen.
Unfälle reduzieren
Um die Zahl der Unfälle – die technikbedingt sind – zu reduzieren, sind jährliche Staplerprüfungen Pflicht. Darüber hinaus können die Arbeitgeber viel dazu beitragen, dass die technische Ausstattung immer dem Sicherheitsstandard entspricht. Der Festlegung und vor allem der Einhaltung von Vorschriften für die Nutzung mobiler Arbeitsmittel muss größte Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Selbstverständlich sollten eine gute, umfassende Unterweisung und die volle Durchsetzung der betrieblichen, gesetzlichen Vorschriften sein.
Sicherheit unterweisen
Die umfassende Unterweisung hilft Staplerunfälle zu vermeiden. Das sichere Verhalten der Mitarbeiter beim Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln – Stapler – bedarf guter einprägsamer Schulung.
- Der Staplerfahrer soll bei längerem Halt die Feststellbremse einsetzen und Unterlegkeile nutzen.
- Rangieren und Rückwärtsfahren möglichst vermeiden. Wenn es aber sein muss, unbedingt mit einem Einweiser, der sich ständig in Sichtweite des Fahrers befindet.
- Personen dürfen sich niemals unter angehobener Last aufhalten.
- Pendelnde Lasten sind mit einem Halteseil oder einer Haltestange zu sichern.
- Fehlverhalten gefährdet den Fahrer selbst und andere.
- Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen für mobile Arbeitsmittel sollten konsequent mit schriftlichen Er- und Abmahnungen geahndet werden.
Inbetriebnahme verhindern
Für den innerbetrieblichen Verkehr muss eine Betriebsanweisung vorhanden sein. Klar geregelt sollte sein, wer die mobilen Arbeitsmittel bewegen darf. Unbefugte haben keinen Zutritt zu mobilen Arbeitsmitteln. Schlüssel oder Codes müssen sicher vor Fremdbenutzung verwahrt werden.