Staplerschein

Hubstaplerschein

Hubstaplerschein

Um ihn zu führen, benötigt man eine staatlich anerkannte Berechtigung. Beim Gerät handelt es sich um ein motorisch betriebenes selbstfahrendes Arbeitsmittel. Dieses kann mit unterschiedlichen Zusatzausrüstungen bestückt werden. Soll der Mitarbeiter den durchzuführenden Arbeitsgang mit dem Gerät ausführen, so muss er seine Kenntnisse in diesem Fachbereich durch einen Schein nachweisen. Nur so ist er berechtigt, das Gerät im Unternehmen oder öffentlichen Verkehr zu führen.

Der Lehrplan und die Lehrinhalte für den Staplerführerschein werden exakt definiert. Dabei werden wichtige Kenntnisse vermittelt, die in 20,5 Stunden in Theorie und Praxis absolviert werden. Dazu gehören die Grundbegriffe der Elektronik und Mechanik des Staplers.

Ferner wird über die Funktionen und die mechanischen sowie elektronischen Ausrüstungen gelehrt. Die rechtlichen Bedingungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften gehören ebenso dazu. Weiterer theoretische Kenntnisse im Betrieb und der Wartung sowie die Sicherheitseinrichtungen des Gerätes runden mit der Praxis die Ausbildung ab.
Die steigenden beruflichen Anforderungen belohnen den Besitzer des Scheins mit der Erhaltung und Sicherung seines Arbeitsplatzes. Über den Schein ist der Mitarbeiter flexibler und besser einsetzbar. Dabei steht die Ausbildung schon für Lehrlinge auf dem Lehrplan. Es sind aber auch Mitarbeiter zur Schulung eingeladen, die erst nach ihrer Ausbildung diesen Schein machen wollen.

Es gibt rechtliche Verordnungen, auf die sich die Prüfungen beziehen. Dabei ist das schriftliche positive Ergebnis der Nachweis. Mit diesem Nachweis kann der Fahrer vom Arbeitgeber mit der Bedienung des Gerätes betraut werden.

www.staplerschein-oesterreich.at