Ist der Staplerschein ein Führerschein?

Ist der Staplerschein ein Führerschein?

 

Innerbetrieblicher Flurfördermittelschein

Die Antwort darauf ist ein klares NEIN. Der Flurfördermittelschein, auch Führerausweis für Staplerfahrer oder Staplerschein ist die Berechtigung zum innerbetrieblichen Führen insbesondere von Hubstaplern und anderer Flurförderzeuge gemäß nationaler Vorschriften.

Die Querung einer öffentlichen Straße – oder das Befahren ganz kurzer Strecken darauf – ist mit jedem Stapler und dem Staplerschein unter gewisser Umstände gestattet. Dazu wird keine Zulassung oder ein Führerschein notwendig.

Für längere Fahrten auf öffentlichen Straßen besteht die Möglichkeit, sich für den Stapler mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h eine Ausnahmegenehmigung von der Behörde erteilen zu lassen und den Stapler mit einer Tafel 10 km zu kennzeichnen.

 

Kein klassischer Führerschein

Da der Staplerschein nicht zu den klassischen Führerscheinklassen (Klassen der Lenkberechtigung) gehört, wird er auch nicht auf öffentlichem Grund oder im Straßenverkehr als Führerschein anerkannt.

 

Das bevorzugte Einsatzgebiet für Hubstapler ist hauptsächlich die innerbetriebliche Logistik. Aber auch beim Be- und Entladen von Lkw und anderen Fahrzeugen sind sie meist das selbstfahrende Arbeitsmittel der Wahl. Hierbei kommen Stapler mehr oder weniger regelmäßig mit dem Verkehr auf öffentlichen Straßen in Kontakt. Wenn z. B. die Be- oder Entladung nicht an der Firmenrampe, sondern bedingt durch besondere Umstände auf einem öffentlichen Parkplatz oder einer Zufahrtsstraße durchgeführt werden muss.

 

Führerscheine sind erforderlich

Diese Tätigkeiten bilden ein besonderes Risiko nicht nur für die andere Verkehrsteilnehmer, daher unterliegen sie auch weiteren rechtlichen Bedingungen.

Werden mit einem Hubstapler öffentliche Verkehrsflächen befahren, so treten das Kraftfahrgesetz und das Führerscheingesetz in Kraft. Demnach wird für Stapler bis 3,5 t ein Führerschein der Klasse B und für Stapler über 3,5 t ein Führerschein der Klasse C oder F verlangt, wenn öffentliche Verkehrsflächen mit dem Arbeitsmittel befahren werden.

Der Hubstapler muss in diesem Fall auch über technische Ausstattungen verfügen, die die Verkehrstauglichkeit garantieren. Dazu gehören zum Beispiel Blinker, Abblendlicht, Bremslicht usw.

 

Ausnahme

Das Kraftfahrzeuggesetz und das Führerscheingesetz finden beim Befahren öffentlicher Straßenflächen in zwei Ausnahmefällen keine Anwendung. Erstens, wenn diese nur überquert werden, beziehungsweise der Stapler kurze oder gekennzeichnete Baustellenabschnitte befährt. Und zweitens, wenn der Stapler aufgrund seiner Bauart eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h erreichen kann und dies auch hinten am Stapler gekennzeichnet ist.

 

 Alkohol und Drogen

Es gilt im öffentlichen als auch im innerbetrieblichen Verkehr, dass Hubstapler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss nicht gefahren werden dürfen.

 

Öffentlich-rechtliche Verkehrsräume

Das sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Straßenverkehr dienen und der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen. Also Autobahnen, Landstraßen, kommunale Straßen, Radwege und Bürgersteige, öffentliche Parkplätze usw. Diese Flächen gehören in der Regel dem Staat, sind also nicht in privatem Besitz.

 

Wichtig:

Der Verkehr auf einer öffentlichen Straße ist nicht öffentlich, solange sie durch Absperrschranken oder ähnliche wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt ist, z. B. wegen Bauarbeiten.

 

Rechtliches

Führerschein weg, darf man trotzdem Gabelstapler fahren?

Auch hier gilt: Die Fahrerlaubnis für PKW, LKW oder andere Kraftfahrzeuge hat nichts mit dem Staplerschein zu tun. Wer den PKW-Führerschein verliert, verliert nicht automatisch auch den Staplerschein. Allerdings muss der Verlust des Führerscheins dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

Der kann den Führerscheinentzug zum Anlass nehmen, eine erneute ärztliche Untersuchung zu veranlassen, in der die gesundheitliche Eignung des Fahrers untersucht wird. Stellt sich im Rahmen der Untersuchung heraus, dass die Voraussetzungen für das Führen von Flurförderzeugen nicht oder nicht mehr vollständig gegeben sind, kann dieses zu einer Sperre des Fahrers führen.

www.staplerschein-oesterreich.at

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