Staplerschein

Ist der Staplerschein ein Führerschein?

Der Stapler- oder Flurfördermittelschein, auch Führerausweis für Hubstaplerfahrer ist die Berechtigung zum betrieblichen Führen, insbesondere von Gabelstaplern und anderer Flurförderzeuge nach nationalen oder branchenüblichen Vorschriften. Er gehört nicht in die Ordnung der klassischen Führerscheinklassen (Klassen der Lenkberechtigung) für den Verkehr auf öffentlichen Straßen.

 

Klasse F

Zugfahrzeuge – Traktoren sind die letzte Kategorie unter den Führerscheinklassen (Klassen der Lenkberechtigung) in Österreich.

 

Klasse F

  • In die Klasse F fallen Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h.
  • Zusätzlich gilt diese Klasse auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Hubstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Übrigens, wer bereits einen B-Führerschein besitzt und der Traktor samt Anhänger nicht mehr als 3.500 Kilogramm wiegt, benötigt keinen eigenen Schein für die Klasse F.

 

Mindestalter:

  • Das Mindestalter für diese Klasse liegt bei 18 Jahren, kann mit einem entsprechenden Antrag jedoch auf 16 Jahre gesenkt werden.

 

Was sind Flurförderfahrzeuge?

Transport- und Fördermittel wie Hubwagen und Gabelstapler gehören zu den Flurförderfahrzeugen. Flurförderzeuge (FFZ) sind frei lenkbare unstetige Förderer. Anwendung finden diese Fahrzeuge vorwiegend im horizontalen Gütertransport in Lager- und Produktionshallen von Unternehmen.

 

Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie

  • mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar
  • zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet
  • zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind

 

Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie

  • zum Heben, Stapeln oder zum „in Regale ein- und auslagern“ von Lasten eingerichtet sind
  • Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.

Herkömmliche Hubstapler sind wichtigste Förderfahrzeuge für Industrie und Handel, wie z. B. für den Hub von Waren, die in Gitterkörben oder auf Europaletten gelagert werden.

 

Teleskopstapler

Nicht nur in der Landwirtschaft finden Teleskopstapler ihre Anwendungsbereiche, da sie mit ihrem verlängerten Teleskoparm Erntegut, Gegenstände in mehreren Metern Höhe einlagern können. Im Bereich Bauen erreicht der Teleskopstapler auch schwer zugängliche Einsatzorte.

 

Kleinere Flurförderfahrzeuge wie Hubwagen benötigen keinen Staplerschein, wohingegen dieser bei den Hubstaplern vorgeschrieben ist.  

Der Fahrer für den Hubstapler benötigt im Einsatz:

 

im innerbetrieblichen Einsatz

  • den Staplerschein – die innerbetriebliche Fahrbewilligung.

 

  • Die Querung einer öffentlichen Straße (oder das Befahren ganz kurzer Strecke) ist mit jedem Stapler unter gewisser Umstände gestattet. Dazu ist keine Zulassung oder ein Führerschein notwendig.

 

  • Für längere Fahrten auf öffentlichen Straßen bieten sich die Möglichkeit, für den Stapler mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h eine Ausnahmegenehmigung von der Behörde erteilen zu lassen und den Stapler mit einer Tafel 10 km zu kennzeichnen.

 

Im öffentlichen Verkehr

  • Führerschein (FS) – bis 3,5 t/FS-Klasse B – über 3,5 t/FS-Klasse C oder F – es greifen das Führerscheingesetz und Kraftfahrgesetz (FSG/KFG).

 

Ohne Staplerschein geht gar nichts

  • Zum Führen von Hubstaplern dürfen nur solche Arbeitnehmer eingesetzt werden, die eine entsprechende Fachkenntnis durch Zeugnis nachweisen. Im Klartext heißt das: Der Staplerfahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein, seine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung (20,5 Std.) und die Befähigung zum Staplerfahrer mit der bestandenen Prüfung (in Theorie und Praxis) und dem Erhalt des Staplerscheins abgeschlossen haben.

Dieser Schein ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig.

 

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