Sicher Stapler fahren
Sicheres Befahren von Regalgängen mit Staplern
In Logistikunternehmen mit angegliedertem Lager werden vielfach Flurförderzeuge mit verstellbarem Fahrerplatz eingesetzt, damit auch in über Bodenniveau liegenden Lagerplätzen Waren ein- oder ausgelagert oder inventiert werden können. In Regalanlagen bis zu 12 Metern Höhe können Kommissionierer oder Schwenkschubstapler einzelne Pakete oder ganze Paletten kommissionieren oder einlagern.
Arbeiten im Breitgang- oder Schmalganglager
Breitganglager sind im Vergleich zu Schmalganglagern, die am weitesten verbreiteten Lagereinrichtungen und haben viele Vorteile. Sie sind technisch deutlich einfacher und günstiger zu realisieren, sind sehr flexibel, denn sie können schnell erweitert oder umgebaut werden und eignen sich für fast alle Lagergüter. Meist werden Breitganglager aus Mehrplatzregalen gebildet, damit pro Ebene etwa 2 bis 4 Paletten längs oder quer zwischen zwei Regalständern gelagert werden können. Ist vor den Regalfächern ausreichend Rangierfläche vorhanden, können diese auch mit einem Frontstapler oder Hubwagen bedient werden.
Werden Stapler mit verstellbarem Fahrerplatz bei Breitgangarbeiten eingesetzt, müssen unbedingt bestimmte Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Bei Fahrten mit angehobenem Fahrerstand verlagert sich der Gesamtschwerpunkt des Gerätes mit zunehmender Arbeitshöhe immer weiter nach oben, deshalb ist eine Warnleuchte für Stapler mit einem Fahrerplatz, der mehr als drei Meter angehoben werden kann vorgeschrieben. Diese Warnleuchte signalisiert, wenn das Gerät fährt und die Fahrerkabine angehoben oder abgesenkt wird. Es gibt sogar Standardkommissionierergeräte, die erreichen problemlos auch erheblich mehr Meter.
Je höher sich der Schwerpunkt verlagert, umso mehr steigt die Kippgefahr, deshalb haben die Hersteller die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, abhängig von der Hubhöhe, runtergeregelt. Die Verlangsamung erfolgt in mehreren Schritten, verringert sich mit zunehmender Arbeitshöhe sehr stark.
Staplerfahrer müssen im Breitganglager besonders umsichtig und vorsichtig fahren, weil jederzeit Hindernisse, Fußgänger oder Querverkehr erscheinen können und die Gefahr von Quetschungen oder Scherungen gegeben ist. Um diese zu reduzieren, müssen mindestens 50 cm Sicherheitsabstand zwischen Stapler und Regal eingehalten werden. Verringert werden darf dieser Abstand nur, wenn im Regal z. B. eine Palette ein- oder auszulagern ist. Der Fahrer muss beim Annähern an Regale immer die Geschwindigkeit drosseln, sehr genau auf den Abstand zwischen Stapler und Regal sowie auf eventuelle überstehende Ladegüter achten. Die Annäherung muss immer auf Bodenhöhe erfolgen, wenn das Fahrzeug dann stillsteht, kann die Fahrerkabine auf die erforderliche Arbeitshöhe verfahren werden.
Schmalganglager bieten mehr Platz auf gleicher Fläche
Die nutzbare Lagerfläche ist immer durch eine räumliche Hülle begrenzt. Die Anzahl der Lagergänge und somit der Lagerfächer kann gesteigert werden, wenn die Gangbreite zwischen zwei Regalen verringert wird. Hier liegt der wesentliche Nachteil von Breitganglagern – die geringe Lagerdichte, die aus diesem Grund eine optimale Flächennutzung verhindert. Schmalganglager bieten sich hier für eine optimale Flächennutzung an und sind deshalb eine logische Konsequenz, wenn die vorhandene Grundfläche möglichst vollständig für die Lagerung genutzt werden soll. Schmalganglager reduzieren die Gangbreite auf ein Minimum und müssen von speziellen FFZ befahren werden. In Schmalganglagern werden Stapler mit einer Schwenkschubgabel eingesetzt, welche die Paletten nicht mehr von vorne, sondern nur noch seitlich ein- und auslagern. Um die Stabilität zu erhöhen, wird zwischen zwei Regalständern jeweils nur ein Palettenfach pro Ebene eingerichtet, Paletten werden also in der Regel in Einzelplätzen gelagert.
Systembedingt ist bei Schmalganglagern der seitliche Sicherheitsabstand von 50 cm nicht eizuhalten.
Die Gefahr von Quetschungen oder Scherungen sind hier erheblich größer als beim Breitganglager. Um jede Art von Schäden zu vermeiden und Gefahren einzudämmen, müssen im Schmalgang zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden:
- Es müssen sich immer alle Extremitäten innerhalb der Fahrerkabine befinden, bei horizontalen oder vertikalen Bewegungen des Staplers im Schmalgang. Die technischen Einrichtungen des FFZ-Herstellers zur Sicherheit, dürfen unter keinen Umständen überbrückt werden, um das Fahrzeug mit nur einer Hand zu bewegen.
- Nur geeignete und zugelassene FFZ dürfen die Regalgänge befahren.
- Ein FFZ darf im Schmalgang nur exakt geradeaus fahren. Dies muss technisch sichergestellt sein, z. B. durch seitlich angebrachte Führungsschienen und durch eine Schaltung am Stapler selbst, die die Lenkräder gerade ausrichtet.
- Schmalgangstapler müssen zur Verhinderung von Unfällen mit einer Personenschutzanlage, PSA, versehen sein. Diese prüft die Fahrstrecke direkt vor dem Gerät per Infrarot oder Laser. Bei Hindernissen, etwa Fußgänger, FFZ oder Palette wird die Weiterfahrt dann sofort gestoppt.
- Im Gang muss die Geschwindigkeit der Geräte muss gedrosselt werden und ab einer gewissen Arbeitshöhe ist auf Kriechgang umzuschalten.
Schmalganglager müssen ab einer bestimmten Länge ihrer Regalgänge, die Quergänge als Notausgänge ausweisen. Im Notfall werden sie gebraucht, um im Gang einen Fluchtweg zu bieten oder bei einem Notfall schnelle Bergung von Verletzten zu gewährleisten. Ein Ausgang muss in allen Räumen in einer Distanz von höchstens 35 Metern erreichbar sein, z. B. bei Feuerausbruch. Noch kürzere Distanzen sind vorgeschrieben, wenn es sich um Räume handelt, in denen erhöhte Feuer- oder Explosionsgefahr besteht. In Räumen, die durch Explosivstoff gefährdet sind, muss ein Ausgang in maximal 10 Metern erreichbar sein.
Durch Lichtschranken, Alarmmatten oder andere Sensoren, die ein akustisches und optisches Signal ausgeben, kann erreicht werden, dass ein Fluchtweg gefahrlos passiert werden kann. Wichtig dafür ist, dass die Durchgänge in den Quergängen auf gleicher Höhe integriert sind, damit auch keine Gefahr durch FFZ-Querverkehr entsteht.
Wichtiger Hinweis: Wird die Personenschutzanlage, PSA, ausgelöst, muss der Fahrer das Gerät unverzüglich selbst stillsetzen, wenn dies nicht durch eine Kopplung von PSA und FFZ automatisch erfolgt. Hat der Fahrer sich ausreichend davon überzeugt, dass die Fahrstrecke komplett sicher und frei ist, kann er die Fahrt fortsetzen.
Wichtiger Hinweis: Einmal im Jahr müssen die Regal- und Personenschutzanlagen von einem Sachverständigen gut geprüft und abgenommen werden. Davon abgesehen, sollte sich jeder Fahrer und Mitarbeiter im Betrieb und den Lagern täglich persönlich davon überzeugen, dass Gefährdungen weder organisatorisch noch technisch ausgeschlossen werden können. Sollten Defekte oder Fehler an Elementen der Personenschutzanlagen, PSA, oder Regalen festgestellt werden, muss das sofort an den Vorgesetzten gemeldet werden, damit der betroffene Gang sofort gesperrt wird und erst wieder geöffnet wird, wenn die Arbeitssicherheit neuerlich gewährleistet ist. Wenn beim Ein- oder Auslagern einer Palette z.B. ein Regalständer beschädigt wird, gilt das Gleiche. Denn es kann hierdurch ein ganzer Regalgang seine Stabilität verlieren, womöglich das gesamte Lager – ein Dominoeffekt kann unvorhersehbare Folgen haben.
Die Arbeit in Schmalganglagern erfordert dauerhaft die ganze Aufmerksamkeit des Fahrers – nur so schützt er sich und andere vor Gefährdungen.