Staplerprüfung

Stapler Österreich – Wissen ist Macht – garantiert weniger Unfälle

Stapler – Wissen ist Macht – garantiert weniger Unfälle

Staplerprüfung, Unterweisung und Co

Jährlich werden zahlreiche Staplerunfälle gemeldet, darunter sind viele schwere Unfälle auch mehrere mit Todesfolge. Um die Anzahl der Unfälle – die durch die eingesetzte Technik bedingt sind – zu reduzieren, ist die jährliche Staplerprüfung Pflicht. Darüber hinaus sind die Arbeitgeber in der Pflicht, können viel dazu beitragen, dass die technische Ausstattung immer dem Sicherheitsstandard entspricht, bei der Festlegung und vor allem der Einhaltung von Vorschriften für die Nutzung mobiler Arbeitsmittel größte Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Selbstverständlich sollten eine gute, umfassende Unterweisung und die volle Durchsetzung der betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften

sein.

Wiederkehrende Staplerprüfung

Die jährliche Staplerprüfung ist Pflicht bei Hubstaplern. Ein Sachkundiger begutachtet z. B. den Zustand der Bauteile oder die Wirksamkeit und Vollständigkeit der Sicherheitseinrichtungen. Auch zwischen zwei Prüfungen sollten Unternehmen die Sicherheit ihrer Stapler stets begutachten. So können sie die Gefahr von Staplerunfällen zu reduzieren.

Stapler dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Um sich in dieser Hinsicht zu orientieren ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer problemlosen Zugang zu Betriebs- und Bedienungsanleitungen und Betriebsvorschriften haben.

Maschine und Mensch

Hubstapler sind starke und schier unentbehrliche Helfer in Lagerbereichen und beim Be- Und Entladen von Fahrzeugen. Hubstapler sind gleichzeitig willige Helfer – wenn auch mit hohem Gefährdungspotenzial. Jährlich ereignen sich viele Staplerunfälle, bei denen die meisten Opfer angefahrene Fußgänger – oft mit dramatischen Folgen sind. Die Unfallursachen sind vielfältig und es gibt geeignete präventive Maßnahmen. Bei den meisten Unfällen ist es nicht der Stapler, der Schwachstellen aufweist oder der Unfallursache ist. Es ist immer häufiger der Staplerfahrer, der den Unfall auslöst.

Die meisten Hubstaplerunfälle, bei denen im Betrieb Fußgänger beteiligt sind, verlaufen fast immer gleich: angefahren, überfahren und/oder eingequetscht. Unfalldokumente belegen die harten Tatsachen und verdeutlichen das ernst zu nehmende Thema: die Prävention von Hubstaplerunfällen.

Stapler und Fußgänger

Um die häufigen Unfälle zwischen Fußgängern und Hubstaplern zu vermeiden, sollte das betriebliche Umfeld organisatorisch und technisch so ausgerichtet sein, dass Fußgänger und Stapler möglichst wenig aufeinandertreffen. Ideal sind getrennte Verkehrswege für Stapler und Fußgänger. Diese Reglung ist in den meisten Betrieben – aus bautechnischen Gründen nicht oder nur bedingt durchsetzbar. Wenn aber getrennte Verkehrswege nicht möglich sind, sollten Gabelstaplerfahrer und die Fußgänger regelmäßig über sicheres Arbeiten und Verhalten im Betrieb informiert und werden.

Nur so lassen sich einschleichende Betriebsblindheit und gefährliche Routinehandlungen verhindern.

Viel zu oft achten innerbetriebliche Fußgänger nicht auf die betrieblich vorgeschriebenen Regeln, bringen sich dadurch in unmittelbare Gefahr.

Unfälle und Gefährdungsbeurteilung

Unfalluntersuchungen zeigen detailliert, dass die Ursachen für die Unfälle oft eine mangelhafte betriebliche Organisation ist und/oder das Fehlverhalten des Staplerfahrers. Häufig fehlt auch die vom Gesetzgeber im ArbeitsnehmerInnenschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung,

für deren Durchführung der/die ArbeitgeberIn rechtlich verpflichtet ist. Unfall- und Gesundheits-Gefahren müssen erkannt und beseitigt werden bzw. müssen eigene, betriebsspezifische Schutzmaßnahmen konzipiert werden, sie helfen, die Arbeit und Arbeitsplätze zu verbessern, besser zu regeln und zu organisieren.

Im Falle eines schwereren Unfalls, fragt der Staatsanwalt zuerst nach der „Gefährdungsbeurteilung“. Da führt kein Weg daran vorbei. Arbeitgeber und Verantwortliche stehen schlecht da, wenn sie nichts vorweisen können.

Bei der Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist wichtig, dass diese nicht nur vom Arbeitgeber – meistens mit Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gemacht wird. Von großer Bedeutung ist auch, dass betrieblichen Führungskräfte, die Mitarbeiter und die Sicherheitsbeauftragten sowie der Betriebsrat umfassend informiert und eingebunden sind.

 

Die Gefährdungsbeurteilung muss für den Betrieb von Hubstaplern erstellt und immer auf den neuesten Stand gebracht werden. Dabei müssen die aktuellen Sichtverhältnisse des Staplerfahrers eingehend betrachtet und beurteilt werden. Als Konsequenz daraus werden für den alltäglichen Betrieb entsprechende Maßnahmen festgelegt.

Natürlich sollten/müssen diese Maßnahmen und das Thema „Gabelstaplerunfälle“ den Mitarbeitern bekannt sein. Am sinnvollsten (auch um rechtlich auf der sichereren Seite zu sein) wird dies von den Vorgesetzten mit den Sicherheitsbeauftragten den betrieblichen Mitarbeitern in klar verständlicher Weise vermittelt. Bei diesem Treffen können Vorgesetzte auch mitteilen, ob bzw. welche Sanktionsmaßnahmen es gibt, wenn die Arbeitsschutzregeln missachtet werden, egal ob von Staplerfahrern oder von betrieblichen Fußgängern.

Sicherheit unterweisen

Die umfassende Unterweisung hilft Staplerunfälle zu vermeiden. Das sichere Verhalten Ihrer Mitarbeiter beim Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln bedarf bester Schulung.

  • Der Staplerfahrer soll bei längeren Halten Unterlegkeile nutzen und die Feststellbremse einsetzen.
  • Rückwärtsfahren oder Rangieren – wenn möglich – vermeiden. Wenn es doch sein muss, unbedingt nur mit einem Einweiser, der sich ständig in Sichtweite des Fahrers befindet.
  • Personen sollten sich niemals unterhalb angehobener Lasten aufhalten.
  • Pendelnde Lasten sind mit einem Halteseil oder einer Haltestange zu sichern.
  • Fehlverhalten gefährdet den Fahrer selbst und andere.
  • Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen für mobile Arbeitsmittel sollten Sie konsequent mit schriftlichen Er- und Abmahnungen ahnden.

Unbefugte Inbetriebnahme verhindern

Für den innerbetrieblichen Verkehr sollten Betriebsanweisungen existieren und es sollte klar sein, wer die mobilen Arbeitsmittel bewegen darf. Unbefugte dürfen keinen Zutritt zu mobilen Arbeitsmitteln haben. Schlüssel oder Codes müssen sicher verwahrt werden.

Zu guter Letzt

Es ereignen sich immer wieder schlimme Unfälle mit Hubstaplern, die wirklich unnötig sind. Entweder:

  • werden Stapler unachtsam gefahren oder
  • die Fahrer sind in der Hektik des Betriebsalltag gefangen oder
  • vergessen mal soeben, was sie wissen und können oder
  • Personen, die sich in der Nähe des Hubstaplers aufhalten, sich in trügerischer Sicherheit wiegen.

Wie es den Anschein hat, führt der sichere Umgang mit Gabelstaplern bei einigen Führungskräften ein Schattendasein und ist schlecht organisiert. Alle, die mit Gabelstaplern arbeiten oder sich in deren Nähe befinden, sollten und müssen über den sicheren Umgang mit Gabelstaplern Bescheid wissen. Lieber einmal mehr auf sicheres Verhalten hinweisen, als einmal zu wenig.