Stapler – Sicherheitsvorschriften für Fahrer und Stapler

Stapler – Sicherheitsvorschriften für Fahrer und Stapler

 

Allgemeines

Auf oder mit einem Hubstapler zu arbeiten, birgt immer ein erhöhtes Gefahrenmoment. Der Stapler-Fahrer muss sich dieser Risiken stets bewusst sein. Das Kraftpaket Stapler ist wieselflink und kann – ohne Anstrengung für den Fahrer – tonnenschwere Lasten in beliebige Richtungen bewegen. Das erfordert uneingeschränkte Aufmerksamkeit des Stapler-Fahrers. So lassen sich Schäden (Personen, Fahrzeuge, Lasten oder Lager) vermeiden. Das aber setzt voraus, dass der Stapler jederzeit im technisch einwandfreien Zustand und voll funktionsfähig ist. Nur so kann der Fahrer den Stapler beherrschen. Unabhängig von der Art und Größe der Hubstapler gibt es Sicherheitsvorschriften und die sind für alle Betriebe verbindlich. Die technischen Vorschriften betreffen den Stapler und die auf Personen bezogenen, den Stapler-Fahrer.

 

Technische Vorschriften Fahrzeug

EG-Maschinenrichtlinie

Um einen neuen Gabelstapler zum Verkehr zuzulassen, muss der Hersteller den Nachweis erbringen, dass die Vorgaben der EG-Maschinenrichtlinie erfüllt wurden. Das CE-Kennzeichen und die damit verbunden Konformitätserklärung sind der Beweis. Ohne CE-Kennzeichen darf keine Maschine – kein Stapler – in der EU in den Handel gebracht und verkauft werden. Der Hersteller bescheinigt mit der Konformitätserklärung, der Stapler stimmt mit der EG-Maschinenrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung überein, erbringt den erforderlichen Nachweis für das Inverkehrbringen in Ländern der Europäischen Union.

In der EU hergestellte Hubstapler oder die über eine offizielle Niederlassung des Herstellers hier vertriebenen, sind mit einem CE-Kennzeichen versehen.

FEM 4.004

Die Fédération Européenne de la Manutention – Europäische Vereinigung der Förder- und Lagertechnik – ist ein europäischer Wirtschaftsverband. Die Prüfung nach FEM 4.004 „Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen“ hat die ehemalige UVV-Prüfung abgelöst und gilt für angetriebene Flurförderzeuge nach ISO 5053 sowie für Mitgänger-Flurförderzeuge – sowohl für Geräte mit als auch für solche ohne Hubfunktion. Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Überprüfungen von Flurförderzeugen vor.

Im Rahmen der mindestens jährlich durchzuführenden und zu dokumentierenden Prüfung werden sowohl die Ausrüstung als auch der Zustand des Staplers geprüft und beurteilt. Konkret werden folgende Punkte anhand einer standardisierten Checkliste überprüft:

  • Hubeinrichtungen
  • Fahrantrieb und Bremsen
  • Fahrersitze und Bedienelemente
  • elektrische Ausrüstung
  • Hydrauliksystem
  • Fahrzeugrahmen und Sicherheitsausrüstung
  • verschiedene und spezielle Ausrüstungen
  • mit lebbaren Fahrerplatz
  • weitere Prüfungen nach Maßgabe des prüfenden Sachverständigen

Zur Durchführung der Prüfungen berechtigt sind Sachverständige, die über ausreichend Erfahrung und Fachwissen verfügen, um den Zustand eines FFZ beurteilen zu können. Bei größerem Staplerbestand kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen in den Servicevertrag mit dem Hersteller oder Händler mit aufzunehmen. So lassen sich die Termine langfristig planen.

 

Vorschriften Fahrer

Stapler-Fahrer ein Lehrberuf

Der Beruf des Stapler-Fahrers ist kein Lehrberuf, trotzdem muss jeder, der einen Hubstapler steuert, seine Eignung und Qualifikation nachweisen. Die rechtliche Grundlage und den Rahmen hierfür ist:

Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse BGBl. II Nr. 13/2007 – § 2 regelt, dass Arbeitnehmer für das Führen von Hubstaplern einen Fachkenntnisnachweis erbringen müssen. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Staplerschein genannt. Der Anhang 2 legt die Mindeststundenzahl der Schulung fest. Der Gesetzgeber bleibt dabei mit 20,5 Stunden am unteren Limit. Die vorgeschriebene Ausbildung schreibt die Vermittlung theoretischer Kenntnisse vor und einen Praxisteil von 1 Stunde. Da im Ausbildungsplan zwei Stunden als frei gestaltbar festgelegt sind, bietet es sich besonders für ungeübte Fahrer an, diese zu Übungszwecken zu verwenden.*

Lehrinhalte für den Staplerführerschein

Welche Inhalte die Ausbildung mindestens umfassen muss, ist exakt vorgeschrieben. Wichtige Kenntnisse zur Nutzung und Pflege von Hubstaplern werden, während der 2 bis 3-tägigen Ausbildung in Theorie und Praxis vermittelt:

  • Grundbegriffe der Elektrotechnik und der Mechanik                4 UE. **
  • Funktionen eines Hubstaplers u. dessen mechanischer und elektrischer Ausrüstung 4 UE.
  • rechtliche Bedingungen wie Arbeitnehmerschutzvorschriften 4 UE.
  • Kenntnisse über Betrieb und Wartung 3,5 UE.
  • Sicherheitseinrichtungen des Hubstaplers 2 UE.
  • zur freien Verfügung 2 UE.
  • Praxis 1 UE.

Am Kursende erfolgt die abschließende Prüfung in Theorie und Praxis. Wird diese erfolgreich abgeschlossen, kommt die Aushändigung des Staplerscheins.

** 1 UE. soll mindestens 50 Minuten umfassen.                                                                                                                                                                          

Nachdem die Ausbildung zum Staplerfahrer erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Fahrer von einem Unternehmen mit dem Führen von Hubstaplern beauftragt werden. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen und kann nicht auf andere Unternehmen übertragen werden.

Wichtig

Wiederkehrenden Prüfung: Sie beschreibt, dass der Fahrer täglich vor Einsatzbeginn sein Fahrzeug auf erkennbare Mängel zu prüfen und während des Betriebes auf Mängel zu achten hat. Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Für die Mängel-Beseitigung dürfen nur fachkundige Personen eingesetzt werden.

Vorschriften Betrieb

Neben den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften müssen Staplerfahrer auch die innerbetrieblichen Vorschriften kennen und beachten. Es liegt in der Verantwortung des Vorgesetzten, diese durch Unterweisungen zu vermitteln und deren Einhaltung zu überwachen. Ebenso ist es in der Verantwortung jedes Einzelnen, diese Regeln im täglichen Umgang mit Staplern zu beachten und Gefährdungen für sich und dritte zu vermeiden. Alle Sicherheitsvorschriften sollen dazu beitragen, die Risiken bei der Arbeit für jeden zu verringern. Ureigenes Interesse aller Beteiligten sollte es sein, die Sicherheitsvorschriften zu kennen und anzuwenden.

*Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222