Staplerschein

Staplerschein

Staplerschein

Wichtig ist die innerbetriebliche Fahrbewilligung

Sie gehören zusammen, der Staplerschein und die innerbetriebliche Fahrgenehmigung. Erst wenn ein Staplerfahrer im Besitz beider Papiere ist, darf er einen Hubstapler bewegen, kann er seine Arbeit mit dem selbstfahrenden Hubstapler aufnehmen. Die Vorgaben dazu wurden vom Gesetzgeber genau definiert.

Selbstfahrende Arbeitsmittel
Zu dieser Kategorie gehören neben den Hubstaplern auch Bagger, Radlader und Muldenkipper.

Diese Arbeitsgeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen
erfolgreich durchgeführt wurden. Jugendlichen ist das Fahren auf dem Betriebsgelände verboten. Außerdem ist streng darauf zu achten, dass zum Führen eines Hubstaplers nur Personen herangezogen werden dürfen, die im Besitz eines gültigen Staplerscheins sind.
Für die sichere Handhabung und für das Beladen des Staplers sind innerbetriebliche Betriebsanweisungen zu erstellen, in denen die Besonderheiten der selbstfahrenden Arbeitsgeräte gezielt berücksichtigt werden:

• Lasthandhabung (Aufnehmen, Be- und Entladen, Hochheben, Absetzen, Ladungssicherung, Transport etc.),
• Personentransport (wenn beabsichtigt),
• Fahrzeugsicherung vor unbefugter Inbetriebnahme,
• allgemeiner Fahrbetrieb STVO und innerbetriebliche Verkehrsregeln, Verkehrsschilder,
• In- und Außerbetriebnahme des Arbeitsgeräts.

Schutzmaßnahmen und allgemeiner Fahrbetrieb
Da der Fahrbetrieb eines Hubstaplers nicht ohne gewisse Gefahrenmomente abläuft, sei es durch Wegrollen, Umkippen, Überrollen, An-, Um- oder Zusammenstoßen ist es vorrangig Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das geschieht durch die innerbetriebliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung:
• täglich vom Fahrer zu prüfen ist die ordentliche Funktion der Bremsen, der Beleuchtung und der Warneinrichtungen,
• Personen dürfen nur auf – speziell für diesen Zweck ausgerüsteten – sicheren Plätzen befördert werden,
• bei bestehender Brandgefahr (am Fahrzeug oder dessen Ladung) ist das Arbeitsmittel mit einem Feuerlöscher auszurüsten.

Arbeitnehmern (w/m) ist die Arbeit mit selbstfahrenden Arbeitsmitteln nur mit ausdrücklicher Fahrbewilligung (mündlich oder schriftlich) des Arbeitgebers erlaubt. Für alle Eventualitäten ist die schriftliche Form der Fahrbewilligung zu bevorzugen.
• ausgestellt werden darf die Fahrbewilligung erst nach einer besonders abgestimmten Unterweisung.
• die Unterweisung muss den Inhalt der innerbetrieblichen Betriebsanweisung gemäß § 23 Abs. 2 der AM-VO umfassen.

Bei Verstößen und ungeeigneten Personen ist die Fahrbewilligung umgehend wieder zu entziehen.