Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Fahrbewilligung von Flurförderfahrzeugen, evtl. können Sie mir weiterhelfen.
Für Stapler mit Fahrersitz benötigt man Staplerschein + Fahrbewilligung und auch eine innerbetriebliche Betriebsanweisung?
Für Flurförderfahrzeuge wie beispielsweise Stapler mit einer hochklappbaren Plattform (Stehstapler) benötigt man ebenfalls Staplerschein + Fahrbewilligung und innerbetriebliche Betriebsanweisung?
Meine Hauptfrage nun – benötigt man für deichselgeführte Stapler (Geh-Flurförderfahrzeuge) ebenfalls eine Fahrbewilligung oder in diesem Fall nicht und hat die Fahrbewilligung etwas mit dem Gewicht des Arbeitsgerätes zu tun?
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie meine Fragen beantworten könnten.
Vielen Dank vorab !
ANTWORT:
Sehr geehrter Herr XY
Wir danken Ihnen für Ihre freundliche Anfrage, die wir im Detail nachstehend beantworten. Vorab die gesetzlichen Vorgaben:
Betriebsanweisung
Die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen ist in § 23 (2) Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) „Selbstfahrende Arbeitsmittel, Ladevorrichtungen“ geregelt.
„Für die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen. Für die Einhaltung der Betriebsanweisungen ist zu sorgen. Durch diese Betriebsanweisungen sind die notwendigen Maßnahmen im Sinne des Abs 1(Hinweis: Abs. 1 fordert die sichere Abwicklung des innerbetrieblichen Verkehrs) festzulegen, insbesondere Sicherheits- und Verkehrsregeln
- für das Aufnehmen, die Sicherung, den Transport und das Absetzen von Lasten,
- für das Be- und Entladen des Arbeitsmittels,
- gegebenenfalls für den Transport von Personen
- gegen die Inbetriebnahme des Arbeitsmittels durch Unbefugte,
- für den Fahrbetrieb,
- für die In- und Außerbetriebnahme“
Weiters müssen nach § 8 der AM-VO selbstfahrende Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn die wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden. Besteht eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz (KFG), so gilt diese.
Fahrbewilligung
Mit dem Führen eines selbstfahrenden Arbeitsmittels dürfen nur Personen beschäftigt werden, die über eine Fahrbewilligung im Sinne des § 33 AM-VO verfügen und besonders unterwiesen wurden. Bei Einsatz von betriebsfremden Arbeitnehmern muss zusätzlich zur Fahrbewilligung des Arbeitgebers auch eine Fahrbewilligung des für die Arbeitsstätte verantwortlichen Arbeitgebers vorhanden sein.
Für das Fahren mit Gabelstaplern braucht man einen Staplerschein und eine Fahrbewilligung. Die Fahrbewilligung darf natürlich nur erteilt werden, wenn auch ein Staplerschein vorhanden ist.
Fragen
Für Stapler mit Fahrersitz benötigt man Staplerschein + Fahrbewilligung und auch eine innerbetriebliche Betriebsanweisung? Das ist so richtig: Staplerschein, Fahrbewilligung und Betriebsanweisung sind Pflicht!
Für Flurförderfahrzeuge wie beispielsweise Stapler mit einer hochklappbaren Plattform (Stehstapler) benötigt man ebenfalls Staplerschein + Fahrbewilligung und innerbetriebliche Betriebsanweisung? Das ist so richtig: Staplerschein, Fahrbewilligung und Betriebsanweisung sind Pflicht
Meine Hauptfrage nun – benötigt man für deichselgeführte Stapler (Geh-Flurförderfahrzeuge) ebenfalls eine Fahrbewilligung oder in diesem Fall nicht und hat die Fahrbewilligung etwas mit dem Gewicht des Arbeitsgerätes zu tun? Nachstehend die Besonderheiten für deichselgeführte Stapler.
Deichselgeführte Stapler sind Geh-Flurförderzeuge, die von Mitgängern über eine Deichsel bedient werden. Mit einer Gabel, einer Plattform oder einem anderen Lastträger werden Lasten angehoben, um sie zu stapeln oder in Regale einzubringen.
Anforderung
Wer darf einen deichselgeführten Stapler bedienen? Nur mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete Personen dürfen deichselgeführte Stapler führen.
Unterweisung
Unterweisung Unterweisungen müssen vor dem erstmaligen Einsatz, in regelmäßigen Abständen sowie nach Unfällen und Beinaheunfällen nachweislich durchgeführt werden. Wichtige Punkte zur Unterweisung finden Sie u. a. in
- den Evaluierungsunterlagen,
- der Betriebsanleitung des Herstellers,
- den Betriebsanweisungen der Firma.
Die Bedienungsperson muss in die Funktionsweise und Handhabung des Staplers sowie in die sichere Arbeitsweise eingeschult werden. Diese Schulung kann durch geeignete fachkundige Personen des eigenen Betriebes oder durch den Hersteller erfolgen.
Betriebsanweisung
Für den Staplerbetrieb ist eine schriftliche Betriebsanweisung notwendig. Darin finden Sie folgende Sicherheits- und Verkehrsregeln:
- Aufnehmen, Sicherung, Transport und Absetzen von Lasten
- Be- und Entladen des Staplers
- Sicherung gegen unbefugte Inbetriebnahme durch Unbefugte
- Fahrbetrieb
- In- und Außerbetriebnahme
- Wechseln und Laden der Batterien
- Sondereinsätze
Wir hoffen, Ihre gestellten Fragen ausreichend (Stand 22. April 2021) und gewissenhaft beantwortet zu haben. Eine Rechtsverbindlichkeit und eine daraus eventuell resultierende Haftung müssen wir ausschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Staplerschein Österreich