Staplerschein-Österreich

Staplerschein-Österreich

Stapler, die besonderen Gefahrenmomente


Überall dort, wo sich in einem Unternehmen Flurförderzeuge und Fußgänger die Verkehrsflächen
teilen, besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Deshalb gehen immer mehr Betriebe dazu über, die
Verkehrsflächen für Fußgänger und Stapler zu trennen und entsprechend zu markieren. Doch nicht
immer lassen die räumlichen Gegebenheiten dies zu. Und eine solche Regelung funktioniert auch nur
dann, wenn sich die Beteiligten daranhalten.


Vorsicht Kreuzung!
Typische Gefahrenpunkte sind Abzweigungen und Kreuzungen. Durch Maschinen oder Regale
ist die Sicht eingeschränkt und der Staplerfahrer kann nicht sehen, wer oder was hinter der
Ecke auf ihn wartet oder ihm sogar entgegenkommt – beispielsweise ein anderer Stapler.
Deshalb heißt es, an diesen Stellen besonders umsichtig zu handeln und die
Fahrgeschwindigkeit des Staplers so weit reduzieren, dass ein Unfall ausgeschlossen werden
kann.


Für Fußgänger erfordern solche Stellen ebenfalls erhöhte Aufmerksamkeit. Sie sollten
keinesfalls in Gedanken oder im Gespräch plötzlich in eine Kreuzung oder Einmündung
treten. Auf das Gehör können sich die Beteiligten dabei nicht immer verlassen. So sind
Elektrostapler heute sehr leise und ihre akustische Wahrnehmbarkeit kann stark reduziert
sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in lauten Betriebsumgebungen das Tragen von
Gehörschutz Pflicht ist.


Gegenseitige Aufmerksamkeit
Bei Lade- und Stapeltätigkeiten konzentriert sich der Fahrer auf diese Vorgänge und vor allem
auf die Ladung selbst. Für Fußgänger bedeutet diese Situation eine potenzielle Gefährdung.
Sie sollten erst dann das Fahrzeug passieren, wenn der Fahrer auf sie aufmerksam geworden
ist. Suchen Sie den Blickkontakt mit dem Fahrer. Denn sie müssen stets mit
Rangierbewegungen des Staplers rechnen. Das befreit den Staplerfahrer nicht von der Pflicht,
das Umfeld im Auge zu halten und Manöver nur durchzuführen, wenn er sich davon überzeugt
hat, dass keine Personen oder Gegenstände im Aktionsbereich sind. Eine ähnliche Situation
ist auch beim Beladen oder Entladen von Fahrzeugen mit dem Stapler gegeben.
Vorausschauend fahren


Auch beim Stapler fahren gibt es angepasste Geschwindigkeiten und Sicherheitsabstände zu
einem vorausfahrenden Stapler, die einzuhalten sind. Es kann immer eine abrupte Bremsung
erforderlich sein. Und Stapler verhalten sich da nicht anders als Pkw auch – mit Reaktionsweg
und Bremsweg, die sich zum Anhalteweg addieren. Zudem wird bei einer starken Bremsung
auch die Sicherung der Ladung beansprucht.
Brennpunkt Hallentor

 

Eine weitere typische Gefahrenstelle sind Hallentore. Ein- und ausfahrende Flurförderzeuge
können sich hier begegnen. Hinzu kommt eine mögliche Gefahr durch Fußgänger. Um die
Ecke schauen kann niemand. Und häufig ist der Fahrer versucht, an diesen Stellen schneller
zu fahren, als es ratsam wäre. Dann doch lieber die Geschwindigkeit drosseln. Kommt ein
Stapler aus dem – meist dunkleren Halleninneren – nach draußen, ist die Sicht des Fahrers für
einen kurzen Moment gemindert, bis sich das Auge an den Helligkeitsunterschied angepasst
hat. Das gilt auch beim Hineinfahren in eine Halle. Häufig sind Hallentore mit
Lamellenvorhängen gegen Zugluft geschützt. Manchmal vergilben oder verschmutzen die
zunächst relativ klaren Materialien und erschweren oder verzerren die Sicht.
Idealerweise sind an exponierten Stellen wie Hallentoren die Verkehrsbereiche voneinander
getrennt. Fußgänger können die Gefahr ihrerseits verringern, indem sie markierte Bereiche
benutzen und nie unmittelbar an einem Tor den Verkehrsweg kreuzen. Besondere
Aufmerksamkeit ist angesagt, wenn weitere Stapler, Fußgänger oder Radfahrer an der
Toraußenseite zu dicht den Fahrweg kreuzen. Hier kann es blitzschnell zu einer
Gefahrensituation kommen.
Auf und Ab
Schräge Rampen sind Problemzonen. Bei der Aufwärtsfahrt ist der Stapler mit der Ladung
nach vorne zu fahren, bei der Abwärtsfahrt bewegt sich der Stapler rückwärts, mit der Ladung
nach hinten. Der Fahrer konzentriert sich dabei auf den – oft recht schmalen – Fahrweg. Bei
einer Begegnung von Stapler und Fußgängern wird es sehr eng. Deshalb sind Rampen für
Fußgänger in aller Regel gesperrt. Mitarbeiter sind gut beraten, sich an diese Regelung zu
halten, auch wenn die Rampe manchmal bequemer erscheint.
Abseits ebener Wege
Im Außenbereich liegen weitere Gefahrenstellen. Beispielsweise dort, wo Bodenunebenheiten
wie ungedeckte Abflussrinnen, Gullys oder Bodenwellen vorhanden sind. Langsames
Überfahren möglichst im rechten Winkel ist hier angesagt. Je nach Regelung können sich im
Außenbereich neben Transportern und Lkw auch Privatfahrzeuge bewegen. Staplerverkehr
hat Vorfahrt. Der Staplerfahrer muss jedoch immer damit rechnen, dass sich andere
Verkehrsteilnehmer nicht an die Vorschrift halten.
Gefahr erkannt
Gefahrenstellen gibt es also genug. Da sollte kein Staplerfahrer eine zusätzliche
Gefahrensituation dadurch schaffen, dass er seinen Stapler irgendwo abstellt, wo er
Verkehrswege blockiert. Ebenso gefahrenträchtig kann es sein, wenn der Stapler nicht gegen
Wegrollen oder unbefugte Benutzung gesichert ist. In jedem Fall gilt immer noch der alte
Grundsatz: Erkannte Gefahren sind gebannt.
WS 14.03.23