Zahlt das AMS – das Arbeitsmarktservice – den Staplerschein

Staplerschein-­Österreich

Zahlt das AMS – das Arbeitsmarktservice – den Staplerschein

 

Berufliche Weiterbildung ist heute wichtiger denn je. Die derzeitige Weiterbildungsmöglichkeiten bietet gute Voraussetzungen, um den neuen Herausforderungen am Arbeitsplatz gerecht zu werden. 

 

AMS – Hilfe beim Staplerschein möglich

Das AMS (Arbeitsmarktservice) Österreich unterstützt landesweit Kurse für Hubstaplerfahrer durch oder beteiligt sich an den Ausbildungskosten bei Fremdkursen in Schulungszentren. Oberstes Ziel dabei ist es, bestehende Arbeitsverhältnisse durch den Erhalt des Staplerscheins zu festigen, Arbeitnehmern die bisher erlangten Berufschancen zu erweitern.

 

Neue Aufgaben für die Logistik

Die produzierenden Firmen übertragen ständig neue Aufgaben an die Logistik-Unternehmen, die zum Teil exakt terminiert werden und hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit stellen. In der Folge führt das zu einer ständig steigenden Nachfrage nach gut geschultem Personal mit einem Befähigungsausweis oder Staplerschein.

 

Staplerfahrer transportieren und lagern

Die Aufgabe ist verantwortungsvoll, die dem Staplerfahrer mit dem Transport und der Lagerung von Waren jeglicher Art übertragen wird. Seinen Arbeitsbereich findet er in der Industrie, im Handel und natürlich in Logistikunternehmen. Gefordert werden dabei umsichtiges, verantwortungsvolles Fahren zwischen den engen und hohen Regalreihen und sicheres Absetzen.

 

Das AMS fordert und fördert

Zu Beginn eines jeden Jahres wird das Förderbudget der Situation am Arbeitsmarkt und der Nachfragen auf Fördermittel angepasst. Meist bestehen gute Chancen auf Beihilfe seitens vom  AMS, wenn ein Arbeitnehmer sich von Berufswegen für einen Staplerfahrer-Ausbildungskurs entscheidet und beim AMS um Beihilfe nachsucht. 

 

Ansuchen noch vor Kursbeginn stellen

Hierbei muss berücksichtigt werden, dass das Ansuchen rechtzeitig vor Kursbeginn gestellt wird und beim AMS eintrifft. Eine Antragsstellung zu einem späteren Zeitpunkt hat der Gesetzgeber ohne Wenn und Aber ausgeschlossen.  Ein zu spät gestellter Antrag bedeutet Null-Chance auf finanzielle Unterstützung durch das AMS.

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