Staplerschein-Österreich

Staplerschein-Österreich

Die beruflichen Anforderungen steigen ständig

Die Ansprüche der Verbraucher steigen laufend und immer mehr Produkte werden auf Straße oder Schiene in den Verkehr gebracht. Um Waren termingerecht auszuliefern, werden die Anforderungen für die Logistik immer mehr zur Herausforderung. Hub- und Gabelstapler kommen zum schnellen Be- und Entladen verstärkt zum Einsatz.

Staplerschein zum Erhalt und Sicherung des Arbeitsplatzes

Am Arbeitsmarkt steigt die Nachfrage ständig, die beruflichen Anforderungen ebenso.

Mit dem Besitz des Staplerführerscheins sichern und erhalten Sie sich im erhöhten Maß Ihren Arbeitsplatz.

In Graz und Umgebung gelten strenge Vorschriften für die Erlangung des Staplerführerscheins. Das Unternehmen AC-Nautik bietet mit bestens geschulten, professionellen Seminarleitern, Schulungen von hervorragender Qualität an. Die Kursteilnehmer werden umfassend betreut und Termine gibt es in gezielt abgestimmter Auswahl.

Bei der Wirtschaftskammer Österreich ist das Unternehmen AC-Nautik als Einzelunternehmen eingetragen und ein vom Ministerium autorisierter Anbieter für die Ausbildung von Hubstapler/Gabelstaplerfahrer(innen).

Die Ausbildung

Staplerschein-Österreich legt großen Wert darauf, dass die Lehrinhalte so zusammengestellt sind, dass absolute Praxisnähe vorrangig behandelt wird. Die Ausstattung der einzelnen Module sind auf lehrreiche Schwerpunkte festgelegt.  Bei den Ausbildungsterminen wird auf Arbeitsmarktnähe geachtet. Nur so haben auch Schichtarbeiter durch zeitgerechte Festlegung der Termine, die Möglichkeit den Staplerschein nebenberuflich zu erwerben.

Theoretische und praktische Prüfung 

Bei der Firma Staplerschein-Österreich können die theoretischen Prüfungen in folgenden Sprachen schriftlich abgelegt werden: Rumänisch, Kroatisch, Slowenisch, Ukrainisch, Ungarisch, Türkisch oder Englisch.

Praktische Prüfung und Unterricht

Wenn der Ausbildungsleiter die Deutschkenntnisse eines Kursteilnehmers gleich zu Beginn als unzureichend ansieht, um dem Unterricht zu folgen, hat er das Recht die Kursanmeldung sofort als ungültig zu erklären oder der Teilnehmer stimmt einem Übersetzer zu. Die Kursgebühr wird natürlich binnen einer Woche zurückerstattet, gegebenenfalls kann auch ein Ersatztermin vereinbart werden.