Bereifung bei Hubstapler

Man unterscheidet drei Arten von Reifen:

-Superelastikreifen

-Luftreifen

-Vollreifen (Kunststoff / Gummi)

Alle drei Reifenarten können mit oder ohne Profil eingesetzt werden.

Die Durchführungsverordnung zum Kraftfahrgesetz schreibt im §4ABs(4) vor, das alle Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h im mittleren Bereich der Lauffläche, die etwa drei Viertel der Lauffläche einnimmt, am gesamten Reifenumfang mindestens 1,6mm Profiltiefe aufweisen müssen. Bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg muss die Profiltiefe mindestens 2 mm betragen. Bei Schnee, Matsch und Eisreifen 5mm bzw. 6 mm betragen.

Bereifung