Die wiederkehrenden Prüfungen

Die wiederkehrenden Prüfungen sind einmal im Kalenderjahr (Jänner bis Dezember), längstens aber nach 15 Monaten vorzunehmen. Die Ergebnisse von wiederkehrenden Prüfungen sind schriftlich in Prüfbefunden festzuhalten.

Es ist zu prüfen: Zustand von verschleißbehafteten Komponenten (z.B. Bremsen, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmitteln),

Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Lastkontrolleinrichtungen, Bewegungsbegrenzungen),

Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile (z.B. Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warn- und Signaleinrichtungen, Verriegelungen),

Bei Arbeitskörben auch die Eignung des Arbeitsmittels (Kran, Hubstapler), mit dem der Arbeitskorb gehoben wird.PrüferInnen, ZiviltechnikerInnen, Prüf- und Überwachungsstellen ,Ingenieurbüros, beratende Ingenieure, sonstige fachkundige Personen (außer Arbeitsmittel zum Heben von

ArbeitnehmerInnen)

Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Maschinen_Werkzeuge/Pruefungen/Abnahmepruefungen_wiederkehrende_Pruefungen