Vorausetzungen Staplerschein

-hierfür geistige und körperliche Eignung

-Verfügung über die erforderlichen Berufserfahrung

-Nachweis der Fachkenntnisse durch ein Zeugnis

-Nachweisliche Unterweisung des Arbeitgebers

-Nicht unter das Beschäftigungsverbot für Jugendliche gemäß BGBI. Nr. 436/1998 fallende       Arbeitnehmer

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222