Staplerschein Kurs

Die häufig zitierte tägliche Einsatzprüfung

Die häufig zitierte tägliche Einsatzprüfung

 

Hubstapler sind die eisernen „Arbeitspferde“ eines Unternehmens. Sie heben, transportieren und stapeln zuverlässig auch schwere Lasten, sind fast in jedem Winkel des Betriebs unterwegs und das an 360 Tagen im Jahr – rund um die Uhr. Die Beanspruchung – denen diese Kraftpakete ausgesetzt sind – ist entsprechend hoch. Das fordert Perfektion von Antrieb, Lenkung, Elektrik, Elektronik, Mechanik und Hydraulik, setz ein reibungsloses Zusammenspiel der einzelnen Segmente voraus.

 

Die Betriebssicherheit des Staplers ist jederzeit gefordert und um diese zu gewährleisten, ist der Staplerfahrer täglich verpflichtet, vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn mit dem Stapler eine Sicht- und Funktionsprüfung des Hubstaplers durchzuführen.

 

Die Sichtprüfung

Bei der Sichtprüfung rund um den Stapler geht es um den äußeren Zustand, die Unversehrtheit des Staplers:

 

  • Gibt es erkennbare Beschädigungen an Karosserie oder Hubmast?
  • Sind die Reifen in Ordnung? Gibt es Schäden oder Fremdkörper in den Reifen? Sind die Radmuttern richtig angezogen? Stimmt der Druck bei Luftreifen?
  • Weisen die Gabelzinken Beschädigungen auf? Sind sie ordnungsgemäß gesichert?
  • Ist eine vorhandene Anhängevorrichtung unbeschädigt?
  • Ist die Spannung der Lastketten gleichmäßig und ausreichend?
  • Sind das Fahrerschutzdaches und seine Befestigung in Ordnung?
  • Ist das Lastschutzgitter in Ordnung?
  • Hat das Hydrauliköl den richtigen Füllstand? Tropft etwas oder tritt Hydrauliköl irgendwo aus?
  • Sind – bei Verbrennungsmotoren – Luftfilter sauber?
  • Sind die Pedale griffig?
  • Sind bei Staplern mit Gasabtrieb die Flaschen richtig befestigt und die Anschlüsse fest?
  • Sind – je nach Antriebsart – die Füllstände von Kühlwasser und Motoröl richtig bzw. ist die Batteriespannung in Ordnung?

 

Die Funktionsprüfung

Die tägliche Prüfung dient der rechtzeitigen Erkennung von Ausfällen vitaler Funktionen:

 

  • Sind Beleuchtung, Hupe und ggf. akustischer Rückfahrwarner funktionstüchtig?
  • Ist das Lenkungsspiel maximal zwei Finger breit?
  • Funktionieren Betriebs- und Feststellbremse?
  • Ist die Führung des Lastaufnahmemittels in Ordnung? Gibt es Unregelmäßigkeiten der Führung beim Ausfahren bis Maximalstellung?
  • Ist die Abgasanlage dicht?
  • Tritt bei Neutralstellung des Hydrauliksystems kein Nachsenken auf?

 

Die Mängel – Stapler außer Betrieb

Wenn keine Mängel am Stapler vorhanden sind, darf der Stapler wieder in Betrieb genommen werden. Mängeln sind unverzüglich vom Staplerfahrer dem Vorgesetzten zu melden. Bewährt hat sich, Mängel schriftlich in einem Protokoll festzuhalten.

 

Ein Stapler, der außer Betrieb ist, wird – mit einem Schild gekennzeichnet – auf einer dafür vorgesehenen Fläche abgestellt. Der Stapler ist durch Abziehen des Schlüssels, Anziehen der Feststellbremse und ggf. durch Unterlegen von Keilen zu sichern.

 

Die Instandsetzung

Nur autorisiertes Fachpersonal aus dem eigenen Betrieb oder Fremdservice dürfen die Mängelbeseitigung vornehmen. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach durchgeführter Mängelbeseitigung gestattet.

Die tägliche Zustandsprüfung kann kompliziert und zeitraubend erscheinen. In der Praxis ist der reale Zeitaufwand gering. Keinesfalls sollte die Sorgfaltspflicht der Routine zum Opfer fallen. Geht es doch um die Sicherheit für den Fahrer, für die Kollegen und für das Unternehmen. Auch trägt eine tägliche Prüfung dazu bei, Verschleißerscheinungen frühzeitig zu erkennen, vorbeugende Instandhaltung verhindert teure Ausfälle des Hubstaplers.

http://www.staplerschein-oesterreich.at