Staplerschein Kurs

Gutachten für Versicherungen, Firmen und Privatpersonen?

Gutachten für Versicherungen, Firmen und Privatpersonen?

Stapler – Hublast – Hubhöhe

Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den selbstfahrenden Flurförderzeugen, ihr Einsatzgebiet ist der innerbetriebliche Warenumschlag und Transport. Die gebräuchliche Hublast liegt zwischen einer und acht Tonnen. Hubhöhen von bis zu sechs Metern sind normal möglich. Moderne Hubgerüste können jedoch auf bis zu 12 Meter ausgelegt werden und können problemlos Hochregale bedienen. Kraftprotze unter den größeren Staplern können bis zu 70 Tonnen Last tragen.

Technik – Antrieb – Lenkung – Stand

Hub- oder Gabelstapler werden fast immer durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert, der Antrieb erfolgt durch einem Verbrennungs- oder Elektromotor. Die Motoren verbrennen Flüssig-, Erdgas oder Dieselkraftstoff. In Innenräumen dürfen nur elektrisch oder mit Gas betriebene Hubstapler eingesetzt werden. Die Kraft zum Heben, Kippen und teilweise der Lenkhilfe wird hydraulisch übertragen.

Der Antrieb mit einem Elektromotor vermeidet Schadstoffemissionen. Der benötigt eine Traktionsbatterie, deren Masse zum Schwerpunktausgleich im Stapler beiträgt.  In der Regel werden Bleibatterien in Stahltrögen, oft mit einer Nennspannung von 80 Volt eingesetzt.

Hubstapler haben eine gewöhnungsbedürftige Lenkung mit großem Lenkeinschlag und einen geringen Wendekreis. Der Wendekreis ist etwa nur so groß wie die Fahrzeuglänge, Stapler haben drei oder vier Räder. Die dreirädrige Bauweise hat das Einzelrad hinten, bei der vierrädrigen sind die hinteren Räder meist durch eine Pendel-Starrachse verbunden, die an einem Punkt mit dem Stapler tragend fixiert ist.

Die meisten Gabelstapler keine Achsfederung, das verbessert die Standsicherheit. Bei vierrädrigen Staplern können jedoch Schwingungsdämpfer an der hinteren Pendelachse montiert sein, die ein Schwanken verhindern sollen.

Unfall geschehen

Die tragischen Unfälle zeigen: Sicherheit im Umgang mit Gabelstaplern ist nach wie vor ein heikles brandaktuelles Thema. Die Zahlen der Unfallstatistiken und Unfallursachen stimmen nachdenklich, obwohl die Zahl der meldepflichtigen Unfälle am Arbeitsplatz bei Hubstaplern nur etwa 1,3 Prozent am Gesamtunfallgeschehen ausmacht, die Zahl der tödlichen Unfälle rückläufig ist.

  • 58 % Anfahrunfälle – Unfälle, bei denen Beteiligte vom Stapler angefahren, gestreift oder eingequetscht werden.
  • 18 % Unfälle geschehen beim Auf- und Absteigen am Stapler.
  • 4 % Kippunfälle, ausgelöst durch zu hohe Kurvengeschwindigkeit oder Fahrten mit angehobener Last.
  • 20 % der restlichen Unfälle entfallen auf abstürzende Lasten, unbefugtes Mitfahren, Reparaturen oder Montage.

Die Ursache der meisten Unfälle sind Fahrfehler (menschliches Versagen). Aber auch unzureichende Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs (Stapler und Fußgänger auf einer Ebene) und Wartungsmängel haben ihren Anteil.

Rechtsvorschrift für Fachkenntnisnachweis-Verordnung

Geltungsbereich

  • 1. Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG).
  • 2. Mit nachfolgenden Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis gemäß § 4 nachweisen:

1.Durchführung folgender Arbeiten mit besonderen Gefahren:

  1. b) Führen von Hubstaplern (§ 2 Abs. 9 AM-VO),

Fachkenntnisausbildungsgebiete

  • 6. Die Ausbildung muss je nach Ausbildungsgebiet mindestens die nachfolgend angeführte Gesamtzahl an Unterrichtseinheiten (einschließlich praktischer Übungen) umfassen:
  1. Führen von Hubstaplern: Mindestens 20,5 Unterrichtseinheiten (Anhang 2).

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005222

Hubstaplereinsatz & Sachverständiger

Vorstehende Texte machen klar, Staplerfahren ist einerseits eine abwechslungsreiche Tätigkeit, andererseits eine risikoreiche, vielseitiger Möglichkeit einen Unfall zu verursachen, in einen Unfall verwickelt zu werden oder unbewusst gegen bestehende Vorschriften zu verstoßen. Denn selbst der ausgereifte Hubstapler hat bei Fahren unter Last Schwachstellen, die selbst die verbaute Elektronik nicht ausbügeln kann. Das macht die Unfall-Analyse unter Umständen schwierig, fordert unendlich viel Sachkenntnis, setzt eigene Erfahrungen mit der Staplerarbeit voraus – Arbeit für einen Sachverständigen.

Gutachter & Sachverständiger

Martin Fuchshofer von „Staplerschein Österreich“ Gössendorf, ist Ausbildungsleiter der Bildungseinrichtung für das Führen von Hubstaplern, ist geprüfter Meister für Maschinen- und Fertigungstechnik und ist Experte und Sachverständiger. Er verfügt über Detailkenntnisse der innerbetrieblichen Verkehrsabläufe mit Hubstaplern, kennt die Vorteile der Trennung von Hubstaplerstraßen und Fußgängerwegen. Seine gewichtigen, innerbetrieblichen Anregungen für einen besseren Verkehrsfluss finden Gehör bei den Verantwortlichen.

Seine verfassten Gutachten und Exposés dienen der Sache, sind bei Interessenkonflikten eine profunde Entscheidungshilfe.