Staplerschein

Innerbetriebliche Verkehrsführung – eine Aufgabe für Experten

Innerbetriebliche Verkehrsführung – eine Aufgabe für Experten

 

Generell besteht in jedem Unternehmen, in dem Hubstapler und Fußgänger auf einer Ebene unterwegs sind, ein erhöhtes Unfallrisiko. Das betrifft zum einen den Staplerfahrer selbst, doch immer häufiger auch unbeteiligte Dritte, die durch falsches Verhalten, unangemessene Geschwindigkeit, Fahrlässigkeit oder das Zusammentreffen ungünstiger Umstände in einen Unfall verwickelt werden.

 

Anfahrunfälle

Unfälle dieser Art entstehen meist durch eine eingeschränkte Sicht des Fahrers, häufiger auch in Verbindung mit nicht angepasster Geschwindigkeit und in der Folge einem verlängerten Brems- und Anhalteweg. Gerade Fußgänger müssen darum auf Verkehrswegen mit Staplerverkehr besonders aufmerksam agieren und darauf achten, dass sie sich nie in den toten Winkel des Staplers geraten.

 

In dieser Situation sollte es selbstverständlich sein, dass erst dann losgefahren wird, wenn die Sicht in Fahrtrichtung frei ist, Fußgänger den Fahrbereich verlassen haben. Bei unübersichtlichem Terrain ist es sicherer, wenn sich der Staplerfahrer durch eine weitere Person am Boden einweisen lässt oder wenn möglich vorhandene Hilfsmittel wie Kameras und Monitor verwenden. Grundvoraussetzung ist dabei immer, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren und stets bremsbereit zu sein, insbesondere bei Begegnungen mit Fußgängern und/oder andere Stapler im Begegnungsbereich operieren.

 

Innerbetriebliche Verkehrswege – die sorgen für Sicherheit

Experten es zu – auf den innerbetrieblichen Verkehrswegen vieler Unternehmen sind Sicherheitsmängel eher die Regel als die Ausnahme. Lkw, Rollcontainer und Flurförderzeuge fahren, rangieren und laden auf oder ab, Betriebsangehörige und Besucher nutzen als Fußgänger die Wege. Rund 25 Prozent aller Arbeitsunfälle ereignen sich auf innerbetrieblichen Verkehrswegen.

 

Sichere Verkehrswege drinnen und draußen

Verkehrswege im Betrieb dienen dem Zugang zu Arbeitsplätzen, dem Güter-Transport und den selbstfahrenden Arbeitsmitteln. Der Gesetzgeber unterscheidet Verkehrswege mit Fußgängerverkehr, mit Fahrverkehr und mit gemeinsamem Geh- und Fahrverkehr. Die wichtigsten Formen sind:

 

Zugänge zu und Verbindungen von Arbeitsplätzen

  • Treppen, Rampen, Leitern und sonstige Aufstiege
  • Fahrstraßen im Freien und in Gebäuden
  • Wege zur Aufnahme des Wartungs- und Reparaturverkehrs
  • Rettungswege

 

Der Gesetzgeber schreibt nur vage vor, dass Verkehrswege „in ausreichender Anzahl“ vorhanden sein müssen. Dies lässt Unternehmen viel Gestaltungsspielraum. Die Mindestbreite der Gehwege wird anhand der Personen-Höchstzahl, die diesen Weg zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen, festgelegt.

 

Die Breite der Wege des Fahrverkehrs hängt vom Umfang des innerbetrieblichen Fahrverkehrs, von den eingesetzten Transportmitteln und vom Ladegut ab. Auch die vorgeschriebene Höhe variiert stark, da sie von vielen Nutzungsparametern abhängt.

 

Trennung von Fahr- und Fußgängerverkehr

Optimal: Als wichtigste Sicherheitsmaßnahme gilt die möglichst strikte Trennung von Wegen für den Geh- und den Fahrverkehr. Farbige Markierungen zeigen auf dem Boden, wo nur gefahren werden darf und welche Bereiche den Fußgängern vorbehalten sind. Hindernisse werden durch gelb-schwarze Markierungen hervorgehoben, vorübergehende Behinderungen mit rot-weißen Streifen markiert, Gefahrenzonen durch Spiegel o. Ä. entschärft. Bereiche, die generell von Fußgängern nicht betreten werden dürfen, sollten zusätzlich mit Verbotsschildern gekennzeichnet sein.

 

Wo Fußgänger-Wege und Fahrverkehrswege kreuzen, sollten an günstiger Stelle die Fußübergänge mit Zebrastreifen gekennzeichnet sein. Kurze Wege entschärfen die Gefahren innerbetrieblicher Transporte. Verkehrswege in Gebäuden und im Freien müssen während der Betriebszeit ausreichend beleuchtet sein, besonders zu beachten sind gefährdete Bereiche wie Treppen, Stufen etc. Eine Notbeleuchtung für alle Verkehrswege muss gewährleistet sein. Geländer, feste Abschrankungen und Brüstungen dienen dazu, für Sicherheit auf hoch gelegenen Verkehrswegen, Rampen, Laufstegen, Treppen u. Ä. zu sorgen.

 

„Konsequente Trennung der Nutzungen schafft Sicherheit“

Dem Zustand der innerbetrieblichen Verkehrswege in deutschen Unternehmen kann generell ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Beanstandungen dagegen gibt es häufiger bei doppelter oder unzulässiger Nutzung der Verkehrsflächen. Wo Fußgänger und z. B. Hubstapler gemeinsame Verkehrswege benutzen, kommt es häufig zu Unfällen. Auch Kreuzungen, Ein- und Ausgänge sowie Tore sind Orte, an denen die Unfallgefahr steigt.

Fast selbstverständlich ist häufig leider eine Zweckentfremdung von Verkehrswegen als Lagerersatz, werden diese vollgestellt – steigt das Unfallrisiko deutlich.

 

Allen Verantwortlichen wird ans Herz gelegt, solche Schlampereien bei den jährlichen Unterweisungen klar reklamieren. Es ist unmöglich, dass Verkehrswege aus grundsätzlichem Platzmangel zu Lagerflächen umfunktioniert werden, hier muss die Unternehmensleitung umgehend Abhilfe schaffen. Werden Flucht- und Rettungswege nicht freigehalten, kann dies dramatische Folgen haben. Deshalb sollten hier keinerlei Nachlässigkeiten geduldet werden.

 

Unterweisungen sind vorgeschrieben und sinnvoll

Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich dazu angehalten werden, sich auf innerbetrieblichen Verkehrswegen sicherheitsbewusst zu bewegen. Dabei ist auf die Gefahren aufmerksam zu machen, welche sich aus unvorsichtigem Verhalten ergeben. Für Fahrer von Hubstaplern und anderen Fahrzeugen gelten zusätzliche Unterweisungen.

 

Innerbetriebliche Verkehrswege und der Experte als Sachverständiger

Meist enden innerbetriebliche Diskussionen über die Neugestaltung oder Neu- und Ausbau mit den Worten „Passt scho“. Dabei wird häufig übersehen, dass in den Jahren zuvor, der Betrieb zwar gewachsen ist, für die Betriebswege im Innern aber ist die Zeit stehen geblieben. Eine typische Aufgabe für einen Sachverständigen der Branche:

 

Martin Fuchshofer von „Staplerschein Österreich“ ist Ausbildungsleiter der Bildungseinrichtung für das Führen von Hubstaplern, ist Meister für Maschinen- und Fertigungstechnik, ist Experte und Sachverständiger. Aus vielen Kursen in Unternehmen hat er Detailkenntnis der Arbeitsabläufe mit Hubstaplern. Unvoreingenommen kann er die innerbetrieblichen Verkehrsabläufe beurteilen, kann sie neu zuordnen und Vorschläge zur Neugestaltung unterbreiten. Nutzen Sie die Chance.