Staplerschein Kurs

Be- und Entladen von LKW mit dem Hubstapler

Fahrzeuge unterschiedlichster Bauart mit dem Hubstapler Be- oder Entladen zählt zu den gefährlichen Aufgaben. Jahr für Jahr verunglücken bei dieser Arbeit Staplerfahrer und Ladepersonal tödlich oder sie ziehen sich schwerste Verletzungen zu. Häufigste Unfallursachen sind Stürze von Fahrzeugen, bei der Arbeit angefahren oder gar überrollt werden und Kollisionen mit mangelhaft gesicherter Ladung.

Absprachen

Ungenügende Absprachen und Missverständnisse über die Arbeitsabläufe beim Be- und Entladen von Fahrzeugen führen häufig zu Unfällen.  Es ist die Aufgabe des zuständigen Unternehmers vorab Zuständigkeiten und Verantwortungen zu klären und diese schriftlich festzulegen. Das betrifft in erster Linie die Nutzung und Instandhaltung der einzusetzenden Betriebsmittel, der Ladungssicherung und natürlich die Weisungsbefugnisse. Vom Fahrer vor Ort werden klare und unmissverständliche Absprachen erwartet.

Ladestege und Ladeschienen

Ladestege ähneln zwar in ihrem Aufbau den fahrbaren Rampen, sind jedoch deutlich leichter ausgeführt, daher in keiner Weise geeignet, mit dem Hubstapler befahren zu werden. Sie sind nur für handbetätigte und handgeführte Geräte geeignet.

Ladeschienen werden paarweise eingesetzt, sind ortsveränderliche Einrichtungen. Üblicherweise werden diese verwendet, um Fahrzeuge wie Bagger oder Radlader auf einen LKW zu verladen, sie sind vollkommen ungeeignet für Einsätze mit Hubstaplern.

Ladebrücken

Ladebrücken sind meist fest installierte technische Einrichtungen an Laderampen, mit denen der Abstand zwischen Fahrzeug und Ladezone überbrückt wird. Ausreichende Tragfähigkeit ist Grundvoraussetzung, sie sollten außerdem ausreichend ausgeleuchtet und sicher zu befahren sein.

Sicherheitseinrichtungen der Ladebrücke sind vor jedem Befahren oder Begehen in Funktionsstellung zu bringen und gegen das unabsichtliche Lösen zu sichern. Die Sicherung muss von der Rampe in den LKW als auch vom LKW auf die Rampe wirken. Wird die Sicherung nicht ordnungsgemäß eingestellt, kann der Stapler auf der Ladebrücke abrutschen. Selbsttätig sichernde Ladebrücken zu bevorzugen.

Die Ladebrücken-Steigung sollten von 12,5 Prozent nicht überschreiten, dabei möglichst waagerecht an die Fahrzeugbodenkante anschließen.

Regelmäßige Prüfungen

Fest verbundene Ladebrücken und separat stehende Laderampen, fahrbare Rampen oder Ladebordwände und auch Hubladebühnen unterliegen der regelmäßigen Prüfung, d. h. mindestens einmal im Jahr müssen sie durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden.

Die Prüfung einer an einem LKW festverbundenen Hubladebühne erfolgt im Rahmen der wiederkehrende Begutachtung. Dies ist nur eine Prüfung auf Augenschein und Funktionsfähigkeit der Steuerung und Warnleuchten. Daher muss eine weitergehende jährliche Prüfung auf sicherheitsrelevante Aspekte zusätzlich erfolgen und nachgewiesen werden.

Vergleichbare Regelungen gelten auch für Ladeplattformen, Ladestege, Ladeschienen und freibewegliche Ladebrücken: Diese müssen ebenfalls regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – fachkundig geprüft und freigegeben werden.

Fallen beim Betrieb Sicherheitsmängel oder Beschädigungen auf – die geeignet sind – die Arbeitssicherheit zu gefährden, muss das sofort an den Vorgesetzten gemeldet werden. Der ist dafür verantwortlich, dass die Geräte stillgelegt werden, bis die Mängel beseitigt sind und die Betriebssicherheit hergestellt ist.