Staplerschein Kurs

Kranschein – in Österreich gesetzlich vorgeschrieben

Kranschein – in Österreich gesetzlich vorgeschrieben

Ohne – geht nicht

Einen Kran, ohne einen Kranschein zu bedienen, kann unter Umständen verhängnisvoll werden. Bei entsprechenden Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), der Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) und der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) könnte sich die Haftungsfrage beim Kranfahrer und dem Kranbetreiber für Schäden stellen, sollte der Kranfahrer über keinen ausreichenden Befähigungsnachweis verfügen – unabhängig davon, wie viel praktische Erfahrung er hat.

Schwierig – trotzdem sicher

Der Kran-Einsatz geschieht oft unter schwierigen Bedingungen. Der sichere Einsatz des Kranes hängt im Wesentlichen von Bedienung durch den Kranführer ab. Die meisten Unfälle mit Kranen basieren erwiesenermaßen auf einem Bedienfehler. Um den schwierigen, vielfältigen Aufgaben der modernen Transportwirtschaft sicher und zuverlässig gerecht zu werden, ist eine gute theoretische und praktische Erstausbildung Vorbedingung, ergänzt durch eine praxisnahe betriebliche Weiterbildung und Unterweisung.

Fachkenntnisausbildung

Diese Kombination von Aus- und Weiterbildungen soll erreichen, dass Kranfahrer zu jeder Zeit über die auftretenden und sich ändernden Gefahren aufmerksam gemacht werden. Für die Grundausbildung eines Kranführers schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Ausbildung je nach Ausbildungsgebiet mindestens die nachfolgend angeführte Gesamtzahl an Unterrichtseinheiten (einschließlich praktischer Übungen) umfassen muss:

Führen von Kranen:

  • Flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane, die ausschließlich vom Boden aus im Mitgängerbetrieb mittels Schaltkassette oder Funkfernsteuerung bedient werden können und über eine Tragfähigkeit von maximal 300 kN verfügen: mindestens 9 UE,
  • Sonstige Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane: mindestens 21 UE,
  • Dreh- und Auslegerkrane (ortsveränderliche, rundum schwenkbare Krane mit senkrechtem oder

nahezu senkrechtem Traggerüst und Wipp- oder Katzausleger, wie gleislose und gleisgebundene

Turmdrehkrane oder Schnellbaukrane): mindestens 31 UE,

  • Fahrzeugkrane (Auslegerkrane mit eigenem Antrieb für die Fahrbewegung, die mit oder ohne Lasten verfahren werden können ohne, dass hierzu eine feste Fahrbahn oder Gleisanlage benötigt wird und deren Standsicherheit durch die Schwerkraft sichergestellt wird) und Ladekrane (im Allgemeinen auf einem Fahrzeug montierte Krane zur Be- und Entladung des Fahrzeuges) mit jeweils einem maximalen Lastmoment von 300 kNm: mindestens 21 UE,
  • Sonderkrane (Kabel-, Rohrleger-, Schwimm-, Gieß-, Stripper-, Blockwende-, Chargier-, Hütten-,

Hafenmobil-, Schienenkrane): mindestens 14 UE.

UE steht in den vorangehenden Texten für Unterrichtseinheiten, eine UE umfasst in aller Regel 50 Unterrichts-Minuten.

Arbeitnehmer/innen mit Fachkenntnissen

Mit nachfolgenden Arbeiten dürfen Arbeitgeber/innen nur Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die entsprechenden Fachkenntnisse durch ein Zeugnis nachweisen: Das betrifft die Durchführung folgender Arbeiten mit besonderen Gefahren – hier das Führen von Kranen.

Nachweis der Fachkenntnisse

Der Nachweis, der für die Durchführung von Arbeiten erforderlichen Fachkenntnisse gilt als erbracht, wenn der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung, die die Voraussetzungen nach dieser Verordnung erfüllt, durch ein Zeugnis bestätigt wird.

Der Nachweis der Fachkenntnisse für das Führen von sonstigen Fahrzeug- und Ladekranen –

gilt für das Führen von Fahrzeug- und Ladekranen bis 300 kNm Lastmoment.

Der Nachweis der Fachkenntnisse für das Führen von Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen –

gilt als Nachweis der Fachkenntnisse für das Führen von flurgesteuerten Kranen bis 300 kN Tragfähigkeit.

Kran führen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Kran sicher zu führen?

  • Körperliche und geistige Eignung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Kranführerausweis für den jeweiligen Kran
  • Fahrbewilligung vom Arbeitgeber
  • Unterweisung und schriftliche Betriebsanweisungen

Nachfrage

Die Komplexität der Technik, arbeitsrechtliche Vorschriften und steigende Herausforderungen an die Arbeitssicherheit erzwingen eine höhere Nachfrage nach umfassend und professionell ausgebildeten Kranführern. AC Nautik – Kran – ist ein guter Ausbildungspartner, wenn es um Kranführer geht. Haben Sie Fragen zum Thema „Kran“ – hier bekommen Antworten:

BERATUNG VON PROFIS!

Tel.: +436763074163, Mo – Sa von 9 bis 22 Uhr sonntags von 14 bis 22 Uhr oder

per E-Mail: support@staplerschein-oesterreich.at