Schutzmaßnahmen für den Fahrbetrieb

Schutzmaßnahmen für den Fahrbetrieb

Gegen Umkippen, Überrollen, Wegrollen, Zusammenstoßen und sonstige Gefahr bringende Kontakte mit dem Arbeitsmittel sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

  • Anhand der innerbetrieblichen Betriebsanweisung sind die ArbeitnehmerInnen zu unterweisen.
  • Die Funktion der Bremsen, der Beleuchtung und der Warneinrichtungen ist täglich zu überprüfen (Lenker).
  • ArbeitnehmerInnen dürfen nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen befördert werden.
  • Arbeiten vom Fahrzeug aus (z.B. in der Straßenerhaltung) dürfen nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 2,5 m/s durchgeführt werden.
  • Bei Brandgefahr (durch das Arbeitsmittel oder dessen Ladung) sind die Arbeitsmittel mit Feuerlöschern auszurüsten, außer wenn am Einsatzort ausreichend nahe Brandbekämpfungseinrichtungen vorhanden sind (z.B. bei ausreichender Anzahl von Feuerlöschern in einer Werkshalle).

Quelle:https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Maschinen_Werkzeuge/selbstfahrende_Arbeitsmittel/