Staplerschein Österreich
Wie alt muss man für den Staplerschein sein?
Wie alt muss man sein, um einen Staplerschein zu machen? Zu bestimmten Arbeiten, die mit einer besonderen Gefahr für die damit Beschäftigten verbunden sind, dürfen nur ArbeitnehmerInnen herangezogen werden, die über einen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Zu diesen Tätigkeiten zählt auch – das Führen von Hubstaplern.
Der österreichische Gesetzgeber schreibt eine Ausbildung mit verpflichtender Prüfung für die Bedienung von Flurförderzeugen vor. Mit erfolgreicher Prüfung wird der Flurfördermittelschein – der sogenannte ‚Staplerschein’ erworben.
Als Mindestalter für das Führen von Hubstaplern schreibt der Gesetzgeber: Der Unternehmer darf nur Personen mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen:
- die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind,
- ihre Befähigung nachgewiesen haben im Besitz eines gültigen Staplerscheins sind.
Ausnahmen während einer Ausbildung
„Im Rahmen der Berufsausbildung, z. B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollten der Aufsichtsführende und die Dauer der Ausbildung – in der Regel nicht mehr als 3 Monate – schriftlich festgelegt sein.“