Staplerschein-Österreich

Staplerschein-Österreich

 

Der Auto-Führerschein ist immer von Vorteil

 

Staplerschein

Weitverbreitet und immer wieder gern kolportiert ist die Ansicht: dass wer gut Autofahren kann, auch einen Hubstapler führen kann. Dieser weitverbreitete Irrtum wird besonders von erfahrenen Autofahrern in den Raum gestellt, sie sind sich sicher mit ihren Erfahrungen als Autofahrer auch dazu qualifiziert zu sein, einen Hubstapler sicher zu fahren und mit ihrem Können zu manövrieren.

 

Ein verbreiteter Irrtum, denn zum Bedienen eines Hubstaplers bedarf es neben der Eignung auch einer Befähigung, die durch eine Ausbildung von mindestens 20,5 Stunden und einer anschließenden Prüfung (Staplerschein) nachgewiesen werden muss. Zum Staplerfahren im Betrieb ist neben dem Staplerschein zusätzlich noch eine betriebliche Unterweisung sowie auch eine innerbetriebliche Fahrbewilligung des Arbeitgebers vorgeschrieben.

 

Ohne Staplerschein darf also niemand einen Stapler in Betrieb nehmen – auch nicht für kurze Zeit, um eventuell auf dem Betriebsgelände eine kleine Runde zu fahren.

 

Rückhaltesystem

Die Aussage: „Das Fahrer-Rückhaltesystem muss bei kurzen Fahrten nicht angelegt werden“, ist ohne „Wenn und Aber“ falsch – auch wenn die Gurtpflicht erst vor einigen Jahren eingeführt worden ist, gilt sie inzwischen ebenfalls seit Jahren. Neue Stapler sind ab Werk mit einem zuverlässigen Fahrer-Rückhaltesystem ausgestattet.

 

Auch wenn es unbequem ist und Zeit kostet, bei kurzer Fahrt den Rückhaltegurt anzulegen – es ist unverzichtbar. Da eine eventuelle Gefährdung nicht mit der Fahrstreckenlänge steigt. Das Gefahrenmoment ergibt sich aus dem Stapler selbst: Der ist bei zügigen und engen Kurvenfahrten, stark kippgefährdet und kann auch bei kurzen Fahrten durch Fehler des Fahrers z. B. einer Kurvenfahrt mit angehobener Last schnell ins Kippen kommen. Ohne angelegten Sicherheitsgurt kann der Fahrer aus dem Fahrzeug geschleudert und im Fall des Falles durch den Stapler erdrückt werden. Erst gurten, dann starten – gilt auch für den Hubstapler.